Hilfe!KFA-Antrag muss heute raus, brauche Hilfe bei Rechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
cjdenver
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#11

12.04.2012, 11:16

so isses. aber das heißt auch dass man sich nich heiß machen muss wenn mans nicht schafft innerhalb der frist zu antworten, und ich würd besser warten als "irgendwas" zu antworten.
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
gkutes

#12

12.04.2012, 11:19

ich würde eher die Frist dann halt verlängern lassen. einfach nix oder irgendwas schreiben würde ich nicht.

Aber die Sache hat sich wohl eh erledigt - die TE war ja auch nimmer hier.
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A`nettchen
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#13

12.04.2012, 12:24

also meines Erachtens wurden Sachen außerhalb der terminierten Verhandelt und da kriegst auf jeden Fall ne Gebühr für den GW 1600 Protokollierung einer Einigung und Einigungsgebühr über 8500
:wink1
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