Hilfe für Abrechnung gesucht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Little_Justitia
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#1

16.11.2009, 15:37

Hallöchen alle zusammen,

ich hab mal wieder ein kostenrechtliches Problem.
Es geht um folgendes:

Wir haben eine Firma außergerichtlich vertreten, SW: 2.869,44 € Der Gegner sitzt in Frankreich. Nach mehrfacher Mahnung hat der Gegner 1.191,22 € bezahlt und über den Rest erging dann ein MB.

1. Frage:
Welchen GW nehme ich für die außergerichtliche Tätigkeit?

2. Frage:
Ist es richtig, dass für die Abrechnung des MB dann nur noch ein SW von 502,05 € beachtet werden muss?

3. Frage:
Muss ich Zinsen in der Abrechnung auch beachten?

4. Frage:
Wie sieht die Abrechnung dafür aus?

Vor mir liegt auch noch ein Schreiben wo drin steht, dass aus einer Summe von 2.367,39 Zinsen i.H.v. 188,39 € als weitere Hauptforderung aufgenommen werden. Muss ich die jetzt dazu rechnen?!

Auf jeden Fall hat die französische Firma Gesamtwiderspruch erhoben und meine Chefin hat mir nun die Akte auf den Tisch geknallt mit der Bemerkung "bitte abrechnen" und ich habe keine Ahnung wie -.-""

Kann mir da jemand die Abrechnung erkläre bzw. mir eine kleine Hilfestellung geben?

Vielen Dank an alle die sich meines Falles annehmen ^^

LG :thx :thx :thx :thx
Little_Justitia

P.S.: Keine Ahnung ob dieses Thema schon existiert, hab bisschen rumgesucht aber nichts passendes gefunden....
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Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
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gabrielle
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#2

16.11.2009, 15:39

zu 1: als GW für die außergerichtliche Tätigkeit: € 2.869,44
zu 2: ja
zu 3: nein
zu 4: mach mal einen Vorschlag
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Little_Justitia
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#3

17.11.2009, 13:35

Puh wenigstens eine Reaktion ^^

Also ich würde das so machen:

1,0 VG Nr. 3305 VV RVG über den GW 2.869,44 €
darauf eine 0,65 GG aus 502,05 € anrechnen
Auslagen
Zwischensumme
MwSt
Gesamtsumme

EDIT:

Und wie sieht es mit den Zinsen aus einer Summe von 2.367,39 Zinsen i.H.v. 188,39 € die als weitere Hauptforderung aufgenommen werden, aus? Muss ich die noch irgendwo dazurechnen?
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cointreau
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#4

17.11.2009, 13:51

Ähm, vielleicht verstehe ich ja irgendwelche Zahlen falsch, aber wenn ich von 2.869,44 € die Zahlung in Höhe von 1.191,22 € abziehe, verbleibt ein Betrag in Höhe von 1.678,22 €, über den der MB dann ergangen sein sollte. Das ist auch der SW für den MB.

Die Abrechnung ist dann 1,3 GG aus 2.869,44 € plus Auslagenpauschale für die außergerichtliche Tätigkeit (bleibt bestehen!), eine 1,0 VerfahrensG aus 1.678,22 € abzüglich 0,65 aus 1.678,22 €, Auslagenpauschale für das Mahnverfahren, (die beiden Auslagenpauschalen solltest du in einer Zeile zusammenfassen), MwSt. ..

Falls du versuchst, die Kosten bei der Gegenseite geltend zu machen, kannst du die MwSt. nicht geltend machen, weil ja 1.) eure Mandantin vorsteuerabzugsberechtigt ist und 2.) (wenn sie das nicht wäre), unsere MwSt.-Sätze nicht den französischen oder insgesamt denen im Ausland entsprechen. Deswegen Rechnungen ins Ausland nur netto.

greetz,
Cointi
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Little_Justitia
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#5

17.11.2009, 14:01

cointreau,
ich hab grad eben nochmal Aktenforschung betrieben und ich hab da was überlesen. Und zwar ist es so, dass der Gegner 2.367,39 € überweisen hat und nicht 1.191,22 € :oops: :oops: (keine Ahnung wie ich auf den vorherigen Betrag kam). Auf jeden Fall müsste ja dann die Rechnung, wie ich sie gemacht richtig sein, außer das ich keine MwSt berechne, oder?
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cointreau
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#6

17.11.2009, 14:12

ahso, :)
Du darfst nur nicht die außegerichtliche Abrechnung vergessen. Oben hast du geschrieben Verfahrensgebühr und Anrechnung. Vollständig also mit Geschäftsgebühr! Und schön an die beiden Auslagenpauschalen denken, Kleinvieh macht nämlich auch Mist!
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Silke81
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#7

17.11.2009, 14:14

Und wenn du mit dem Mandanten abrechnest, dann kommt natürlich auch noch die MWSt hinzu. Nur, wenn du mit der Gegenseite abrechnest, kannst du die MWSt nicht mit geltend machen.

LG Silke81
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Little_Justitia
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#8

17.11.2009, 14:16

Also würde das ganze letztendlich so aussehen

Außergerichtlich
1,3 GG Nr. 2300 VV RVG aus 2.367,39 €
Auslagenpauschale
Mahnbescheid
1,0 VerfahrensG Nr. 3305 VV RVG aus 502,05
Anrechnung 0,65 GG aus 502,05 €
Auslagenpauschale
ZwischenS
MwSt.
Gesamtbetrag

@Silke81: Gilt das auch wenn unser Mdt ne Firma ist?
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Silke81
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#9

17.11.2009, 14:19

Ich gehe mal stark davon aus, dass du mit eurem Mandanten, also die Firma, abrechnen sollst. Du verlangst aber trotzdem die MWSt von denen. Die zahlen dann die MWSt an euch, können sich diese aber vom Finanzamt im Wege des Vorsteuerabzugs wieder holen. Auf jeden Fall mit dem Mandanten MIT Mehrwertsteuer abrechnen und auch mit MWSt die Zahlung verlangen.
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#10

17.11.2009, 14:20

Wie Silke schreibt: mit der Mandantin alles einschließlich Mehrwertsteuer abrechnen, für den Fall, dass mit der Gegenseite abgerechnet wird, netto.

cheers,
Cointi
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