Hilfe erbeten, wie rechne ich ab?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#21

06.07.2010, 09:05

Schreib doch einfach, daß der Mandant zum Vernehmungstermin nicht erscheint, da er derzeit keine persönliche Aussage machen wird. Eine schriftliche Stellungnahme bleibt (der Zeit nach Akteneinsichtnahme) vorbehalten.
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elly87
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#22

09.07.2010, 11:54

ich hab einfach angerufen und das telefonisch geklärt.
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