Hilfe bei Prüfung KfA (Mietwagen + Verpflegungspauschale)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kleine Zuckerfee
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#1

29.02.2012, 16:07

Brauche mal wieder Hilfe. Habe den KfA der Gegenseite auf den Tisch zwecks Prüfung. Gegen die Flugkosten werde ich nichts machen können, da die zusätzlichen Kosten im Vergleich zum Zeitaufwand wohl angemessen sein dürften (Fahrzeit wären ansonsten für Hin- und Rückfahrt gute 10 Stunden gewesen). Kopfzerbrechen bereiten mir aber zwei Umstände:

1. Der Anwalt macht neben dem Abwesenheitsgeld eine Verpflegungspauschale von 6,00 € nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geltend, geht das überhaupt? Im RVG dürfte es eine solche Regelung nicht geben, jedenfalls wäre mir diese unbekannt.

2. Der Anwalt hat sich für die Strecke vom Flughafen zum Gericht einen Mietwagen genommen. Kostenpunkt stolze 200,00 €. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung vom Flughafen mit 1 x Umsteigen für 15,00 € (einfache Fahrt 2. Klasse, da Fahrt auch nur kurz), das Gericht ist vom Bahnhof bequem in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Meiner Meinung nach dürften die Mietwagenkosten also in keinem Verhältnis stehen.
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Adora Belle
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#2

29.02.2012, 16:11

Verpflegungspauschale für den Anwalt gibts nicht. Das Abwesenheitsgeld deckt alles ab. Auch das Essen. Das muß man schließlich überall, für mehr oder weniger Geld.

Wie weit ist die Strecke Flughafen-Gericht? Wann war der Termin, wann Hin- und Rückfahrt, wie wäre die Verbindung mit anderen Verkehrsmitteln gewesen? Hätte man auch Taxi fahren können? Da wären die konkreten Umstände wichtig, um zu entscheiden, ob der Mietwagen erstattungsfähig ist.
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Kleine Zuckerfee
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#3

29.02.2012, 16:25

Für ein Taxi wäre die Strecke vom Flughafen zum Gericht wohl zu weit.

Verkehrsanbindung würde ich als gut bezeichnen, vom Flughafen weg fährt ca. alle 20 Minuten eine Bahn, Umsteigemöglichkeiten unproblematisch, auch hier fährt die Bahn regelmäßig mehrmals die Stunde.
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#4

29.02.2012, 17:11

Das ist mir nicht konkret genug, um mehr dazu zu sagen. 200 EUR sind schon ne Bank, wenn man bloß morgens vom Flughafen zum Gericht und mittags wieder zurück muß. Wenn man aber ggf. am Vorabend anreist und das Auto für 24 Std hat o.ä., mag das anders aussehen.
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#5

29.02.2012, 20:11

Ich denke es wird Dir helfen, wenn Du hier eine Vergleichsberechnng aufstellt.
Stellung nehmen würde ich auf jeden Fall zu diesen von Dir angezweifelten Punkten.
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#6

01.03.2012, 09:17

Ah ja, jetzt verstehe ich, was Du meinst, Adora, danke, das hilft mir schon sehr viel weiter. Termin war mittags, Dauer ca. 1 Stunde. Zeitersparnis durch den Mietwagen faktisch nicht gegeben, werde es auf jeden Fall mal versuchen zu monieren.
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