Hilfe?! 1 KFB oder doch lieber 2 ???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mausfrau81
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#1

21.01.2008, 13:04

Hallo an alle. Ich habe eine total besch... Sache zum Abrechnen.
In einem Klageverfahren wegen einem Verkehrsunfall vertreten wir K. Der ist Kläger und Widerbeklagter zu 1. Weiterhin vertreten wir dessen Haftpflichtversicherung S, die Drittwiderbeklagte ist.
Also K und S klagen gegen die Beklagte zu 1/Widerklägerin und deren Haftpflichtversicherung A (= Beklagte zu 2.)

Das Urteil bezüglich der Kosten lautete jetzt wie folgt: "Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers/Widerbeklagten tragen die Beklagten zu 1/Widerklägerin und die Beklagte zu 2) gesamtschuldnerisch 71/100, die Beklagte zu 1/Widerklägerin alleine weitere 29/100.
Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten zu 2) trägt die Beklagte zu 1/Widerklägerin alleine.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1/Widerklägerin und der Beklagten zu 2. tragen diese selber."

So ich habe nun meinen KFA eingereicht:
"In Sachen
K und S ./. B und A
wird beantragt die Kosten gg. den Verfahrensgegner gem. §§ 103 ff ZPO vollstreckbar festzusetzen.
Verfahrensgeb. Nr. 3100
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 um 0,3 -
Terminsgebühr Nr. 3104
Postpauschale Nr. 7002
Mehrwertsteuer
Gesamt
Es wird beantragt, die weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz festzusetzten (§ 104 ZPO)."

So nun hat der Rechtspfleger angerufen und mitgeteilt, dass das so ja nicht gehen würde. Wir sollen spezialisieren.
A ist der Hauptversicherer von B und den würden wir aber nicht in die Haftung mit reinbekommen. Ich soll entweder einen KFA nur gegen B beantragen oder zwei KFAs gegen B und A.

Das Problem ist doch aber, B ist eine Privatperson. Wenn ich nur gegen sie festsetzen lasse, weiß ich nicht ob ich das Geld jemals sehen werde. B wird sich sicherlich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Aber was ist wenn die sagt: "Nö zahlen wir nicht. Richtet sich ja nicht gegen uns."????

Wenn ich zwei KFBs beantrage, bekomme ich von B alleine 29 % (1. KFB). Hier besteht das gleiche Risiko wie eben. Und B und A haften gesamtschuldnerisch zu 71 % (2. KFB). Hier wäre das Risiko geringer, da ich ja den Hauptversicherer mit drin habe.

Aber HILFE wie soll sowas praktisch aussehen?????

Für den Fall, dass ich nur einen KFB beantrage, würde ich dass so wie bereits oben angegeben abrechnen. Allerdings würde ich im Rubrum schreiben: "In Sachen K und S ./. B beantrage ich, die Verfahrenskosten gegen B festzusetzen."

Und falls ich zwei KFBs beantrage???????

Falls hier jemand durchblicken sollte, wäre ich für ein Feedback dankbar!!!
Zuletzt geändert von mausfrau81 am 21.01.2008, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

21.01.2008, 13:24

Ich wäre zunächst schon dankbar, wenn Du mittels der "edit"-Funktion mal die Schrift vergrößern würdest. Ich habe keine Lupe am Bildschirm...
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#3

21.01.2008, 16:56

Die Absicht des Rpfl. ist mir nicht ganz klar. Ihr macht für eure Seite einen KFA, wobei die unterschiedliche Streitwertbeteiligung der beiden Parteien zu berücksichtigen ist. Will heißen: Die normalen Gebühren rechnen sich nach dem "hohen" Streitwert, die Erhöhungsgebühr nur nach dem Wert der Widerklage, da die HV an der Klage nicht beteiligt ist.

Das Fertigen der anteiligen Erstattungskosten, hier über die Baumbachsche Formel und mittels mehrerer KFB ist Sache des Gerichts. Ansonsten wäre mir die Festsetzungsmethode des dortigen Gerichts schleierhaft.
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