Hier sind die Profis gefragt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Biened27

#1

04.03.2008, 21:29

Halli hallo zusammen,

ich habe hier eine Akte auf dem Tisch, bei der ich langsam aber sicher nicht mehr durchblicke. Unsere Mdt hat sich geweigert die Versicherungsbeiträge an den HDI zu zahlen. Sie ist in dieser Sache von uns außergerichtlich beraten worden und wir haben dazu folgende Kostennote erstellt:
GW: 595,92 €
Geschäftsgebühr 1,3 58,50 €
Zwischensumme d. Gebührenpositionen 58,50 €
P.- u. T-Auslagen 11,70 €
Zwischensumme netto 70,20 €
19% MwSt 13,34 €
Endsumme 83,54 €

Leider ist es in diesem Fall so, dass die Rechtsschutzversicherung der Mdt. die Kosten nicht übernimmt. Die Mdt. hat eine SB von 175,00 €.
Der HDI, also die Haftpflichtversicherung unserer Mdt. hat unsere Mdt auf Zahlung der Beiträge in Höhe von 486,87 € verklagt. Klageerwiderung unsererseits gegen den HDI steht noch aus.
Mein Chef ist jetzt so vorgegangen und hat von den 175,00 € SB 83,54 € aus der ersten Kostenrechnung abgezogen und hat einen RechnungsBetrag von 91,46 €. Diesen Rechnungsbetrag hat er rückwärts gerechnet und ich soll mir für diese neue Rechnung an die Mdt neue Beträge ausdenken und soll den GW aus der Klage der HDI nehmen. Ich will Euch mal die Rückwärtsrechnung vorstellen:

Zwischensumme netto 76,86 €
19% MwSt 14,60 €
Endsumme 91,46 €.
Diese Rechnung soll dann an die Mdt raus, damit mein Chef 175,00 € kassieren kann.
Mit meine Vorgängerin bin ich die Sache auch schon durchgegangen, doch diese Rechnung hat ihn garnicht interessiert, er will den Rechnungsbetrag von 91,46 € kassieren. Ich brauche Eure Hilfe, denn mein Chef will mir in keiner Weise helfen, ich soll mir die Beträge von der Geschäftsgebühr und weiteren Gebühren zusammensuchen bzw. ausdenken, damit er auf den Betrag von 91,46 € kommt.
Ich hoffe es ist verständlich erklärt.
rosa

#2

04.03.2008, 21:48

ähm ok ich habs mir jetzt echt dreimal durchgelesen
verstehe ich das richtig:
eure KR ist nicht so hoch wie der SB betrag eures Mdt, so dass die REVE nicht greift aber jetzt will dein Chef den vollen SB Betrag des Mdt ??

ich glaub :bahnhof
Biened27

#3

04.03.2008, 21:50

Noch eine kleine Ergänzung: In dem Brief an die Mdt. hat er diktiert, dass in der Addition der beiden Rechnungen sich der mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung von 175,00 € ergibt.
Biened27

#4

04.03.2008, 21:51

genau so ist es.
rosa

#5

04.03.2008, 21:54

ich glaub nicht, dass dir da jemand helfen kann, das ist nämlich völliger Schwachsinn!!!!!!!!!!! Das ergibt doch hinten und vorne keinen Sinn!!! Du kannst dir doch keine Geb. ausdenken um auf einen Betrag zu kommen und vor allem WARUM???????? ich MUSS das falsch verstanden haben
QueenMum

#6

04.03.2008, 22:43

abzurechnen sind hier die normalen gesetzlich vorgesehenen gebühren.

den rechnungsbetrag hat bis maximal 175 € euer mandant zu tragen, den rest übernimmt die rechtsschutzversicherung.

sollte eure gebhrenrechnung weniger als 175 € betragen, muss der mandant auch weniger bezahlen.

alles andere erfüllt mE den straftatbetand der gebührenüberhebung... ich wäre da gaaanz vorsichtig. bzw. sollte dein chef da ganz vorsichtig sein.
JonesJess
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#7

04.03.2008, 23:01

kann mich QueenMum nur anschließen...
Sich Gebühren ausdenken zu müssen, um auf einen bestimmten Rechnungsbetrag zu kommen.... unglaublich. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn Mdt. behaupten, sie werden noch vom eigenen Anwalt über den Tisch gezogen.
Dein Chef begibt sich da wirklich auf sehr dünnes Eis. Vor allen Dingen wird durch solche Aktionen der ganze Berufsstand in Verruf gebracht.

Mehr als die Gebühren die das RVG für bestimmte Fälle bietet, kannst Du ja nun nicht nehmen. Solltest Du Deinem Chef mal unter die Nase halten!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Biened27

#8

05.03.2008, 19:39

Hallo Zusammen,

habe mir nochmal Gedanken zu dieser Rechnung gemacht und möchte Euch die Rechnung vorstellen, die ich meinem Chef vorgelegt habe und auch diese wurde wieder von ihm abgelehnt. Langsam weiß ich nicht mehr was ich noch machen soll.
Hier ist die Rechnung
Gegenstandswert: 595,92 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Gegenstandswert: 486,87 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 58,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert
486,87 € 0,65 - 29,25 €
Zwischensumme d. Gebührenpositionen 87,75 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 23,40 €
Zwischensumme netto 111,15 €
19% MwSt Nr. 7008 VV RVG 21,12 €
Gesamtbetrag 132,27 €.

Dies ist die Rechnung die ich an die Mdt schicken möchte, die mein Chef aber nicht akzeptiert. Bin mir jetzt noch total unsicher wegen der Pauschale für Post und Telekommunikation, weil ich da auf 17,55 € komme.
Bitte Ihr Experten liege ich richtig mit meiner Rechnung, bitte helft mir, denn ich weiß nicht mehr weiter.
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#9

05.03.2008, 19:50

@ biened27: Grunsätzlich ist deine Rechnung richtig, wenn ihr gerichtlich tätig werden. Die beiden Sachen scheinen ja miteinander zusammenzuhängen, sodass anzurechnen ist.

Was dein Chef da aber abzieht, ist der Hammer. Kann mich den anderen nur anschließen, das hört sich schwer nach Betrug o.ä. an.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#10

05.03.2008, 20:01

also ich würde ihr eine KOstenvorschussrechnung schicken mit
1,3 GG
1,3 VG
Anrechnung
1,2 TG
./. bereits gezahlter
./. (falls ansonsten der RE-Endbetrag die insgesamt 175 übersteigen) von RSV zu zahlender
und dann muss hier der Betrag stehen, der dir noch fehlt
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
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