Hallo Leute!
ich habe folgende Frage:
unser Mdt befand sich zum Zeitpunkt der Legitimation durch uns in U-Haft
jedoch zum Zeitpunkt des Verhandlungstermins nicht mehr.
Wird in diesem Fall der Haftzuschlag berechnet oder nicht?
wenn ja mit welcher Begründung gegenüber dem Gericht?
Danke im Voraus
Haftzuschlag berechnen?
- PeeDee
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Teilweise, die Verfahrensgebühr mit Zuschlag, die Terminsgebühr ohne.
Begründung wirst du denke ich dafür nicht brauchen.
Begründung wirst du denke ich dafür nicht brauchen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Ich brauche dringend eure Hilfe zu folgender Fallkonstellation:
Wir haben in einer Strafsache Pflichtverteidigung bekommen. Jetzt will ich abrechnen.
Das Problem ist, dass ich nicht weiß wann ich Haftzuschlag nehmen soll und wann nicht.
Wir haben den Mandanten im Ermittlungsverfahren auch vertreten. Wir haben am 30.03 unsere Vertretung angezeigt. Die Anklageschrift ist datiert auf den 15.05.2007. Inhaftiert wurde der Mandant am 11.05.2007. Er wurde allerdings wegen einer anderen Angelegenheit inhaftiert.
Jetzt weiß ich nicht wann ich den Haftzuschlag nehmen kann und ob ich den Haftzuschlag überhaupt nehmen kann.
Wir waren aber tätig im
Ermittlungsverfahren
Hauptverfahren
und wir haben einen Termin wahrgenommen. Aber zur Terminszeit war er nicht mehr inhaftiert.
Bitte helft mir...
Wir haben in einer Strafsache Pflichtverteidigung bekommen. Jetzt will ich abrechnen.
Das Problem ist, dass ich nicht weiß wann ich Haftzuschlag nehmen soll und wann nicht.
Wir haben den Mandanten im Ermittlungsverfahren auch vertreten. Wir haben am 30.03 unsere Vertretung angezeigt. Die Anklageschrift ist datiert auf den 15.05.2007. Inhaftiert wurde der Mandant am 11.05.2007. Er wurde allerdings wegen einer anderen Angelegenheit inhaftiert.
Jetzt weiß ich nicht wann ich den Haftzuschlag nehmen kann und ob ich den Haftzuschlag überhaupt nehmen kann.
Wir waren aber tätig im
Ermittlungsverfahren
Hauptverfahren
und wir haben einen Termin wahrgenommen. Aber zur Terminszeit war er nicht mehr inhaftiert.
Bitte helft mir...
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- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 07.07.2006, 08:46
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So wie ich die Vorbemerkung im RVG versteh, spielt es bei dem Zuschlag keine Rolle, ob der Mdt. in eurer Sache im Knast sitzt oder nicht. Hab einen solchen Fall leider noch nicht gehabt, so dass ich damit auch komplett falsch liegen kann?! Mal schauen, was die anderen sagen?
P. S. Hättest Du da nicht besser ein neues Thema eröffnen können?
P. S. Hättest Du da nicht besser ein neues Thema eröffnen können?
"...es kann ja nicht immer regnen..."