Guten Abend,
habe eine Unfallsache, bei der die gegnerische Haftpflichtversicherung die Hälfte des Schadens bezahlt hat und auch die Hälfte der Rechtsanwaltsvergütung. Als Streitwert wurde der Schadenwert aus dem von der VS erstellten Gutachtens genommen. Der Wert des Kostenvoranschlages des Mandanten war höher und nach diesem hatten wir auch außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert.
Meine Frage ist nun, ob ich die andere Hälfte der Rechtsanwaltsvergütung bei der RSV des Mandanten anfordern kann und wenn ja nach welchem Streitwert?
vielen Dank im Voraus
Haftpflicht zahlt Hälfte, Rest von RSV?
ja, den Rest bekommst du von der Rechtsschutz. Also angefallene GG (ursprünglicher Wert) minus Zahlung Haftpflicht
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12230
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Warum wurde der Rest nicht eingeklagt?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Wenn wir Klage einreichen, muss ich dann die volle GG zzgl. PTE, Ust geltend machen und später im KfA anrechnen oder mache ich nur den Differenzbetrag geltend?