Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten
- Hanna_73
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ja und warum bestreitet die gegenseite dieses? sind die doof? oder wollen mich ärgern ??gkutes hat geschrieben:geltendmachung ist korrekt!
was soll ich denen den schreiben? dass fahrtkosten grundsätzlich von wohnort des klägers erstattungsfähig sind und ich demnach um antragsgemäße festsetzung bitte? reicht das? oder muss ich da ne entscheidung zitieren?
diese feilscherei um die fahrtkosten geht mir sowas von auf den keks, aber was mir bzw. dem RA zusteht, steht ihm nunmal zu. oder?
die wissens halt nicht besser und bestreiten es pauschal.
du nimmst einfach das her, was du hier schon in #50 geschrieben hattest.
Am besten schreibste das einfach beim KFA immer mit dazu.
du nimmst einfach das her, was du hier schon in #50 geschrieben hattest.
Am besten schreibste das einfach beim KFA immer mit dazu.
- Hanna_73
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grr... und sowas am freitagnachmittag... seufz....
ich glaub es ist wirklich besser wenn ich das direkt in den textbaustein mit reinmache.
danke dir gkutes und schickes wochenende
ich glaub es ist wirklich besser wenn ich das direkt in den textbaustein mit reinmache.
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- 13
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Hanna_73 hat geschrieben:ja und warum bestreitet die gegenseite dieses? sind die doof? oder wollen mich ärgern ??gkutes hat geschrieben:geltendmachung ist korrekt!
~ Grüßle ~
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bestreiten gehört doch normalerweise dazu, oder?
nicht verwirren lassen, einfach den gesetzestext berücksichtigen und dann passt das, egal was die gegenseite von sich gibt
nicht verwirren lassen, einfach den gesetzestext berücksichtigen und dann passt das, egal was die gegenseite von sich gibt
***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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so habe jetzt nochmal folgenden Text verfasst:
nehme ich Bezug auf das Schreiben der Gegenseite vom 11.04.2012.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind die anwaltlichen Reisekosten (und auch die Parteikosten) vom Wohnsitz der Partei und retour immer erstattungsfähig.
Der Kostenfestsetzungsantrag vom 16.01.2012 wird daher aufrecht erhalten und wird darum gebeten, den Kostenfestsetzungsbeschluss antragsgemäß zu erlassen.
sollte das immer noch nicht genügen, weiss ich auch nicht mehr, was ist noch schreiben soll.
könnte mich dauerärgern über sowas ...
nehme ich Bezug auf das Schreiben der Gegenseite vom 11.04.2012.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind die anwaltlichen Reisekosten (und auch die Parteikosten) vom Wohnsitz der Partei und retour immer erstattungsfähig.
Der Kostenfestsetzungsantrag vom 16.01.2012 wird daher aufrecht erhalten und wird darum gebeten, den Kostenfestsetzungsbeschluss antragsgemäß zu erlassen.
sollte das immer noch nicht genügen, weiss ich auch nicht mehr, was ist noch schreiben soll.
könnte mich dauerärgern über sowas ...
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Bei solchen Einwänden geht es ja auch nicht um sachliche oder rechtliche Erwägungen, sondern nur um das Gegenanstinken als solches, damit man der eigenen Mandantschaft zeigen kann, "man habe es versucht". Auch der Gegenseite ist mit Sicherheit die aktuelle Rechtsprechung bekannt!
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ärgern braucht man sich darüber nun wirklich nicht. Ist halt so.
Ich hab hier heut eine STN zu meinem KFA von der Gegenseite: "Kopierkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig."
Ich hab hier heut eine STN zu meinem KFA von der Gegenseite: "Kopierkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig."
- Hanna_73
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doch mich ärgert es weil es ja unnötige arbeit verursacht.gkutes hat geschrieben:ärgern braucht man sich darüber nun wirklich nicht. Ist halt so.
Ich hab hier heut eine STN zu meinem KFA von der Gegenseite: "Kopierkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig."
ich werde den text jetzt in jeden KFA reinpacken. hoffentlich hilft es auch was.