bekomme ich die Gebühr auch für das Beschwerdeverfahren (§372 StPO), erster Rechtszug vor Amtsgericht Nr. 4139 VV RVG ??
yv
Grundgebühr für Verteidiger Nr. 4100 VV RVG
Du bekommst für das gesamte Verfahren insgesamt einmal die Grundgebühr.. egal, wo ihr ansetzt in dem Verfahren.
also ist das Beschwerdeverfahren kein extra Tatbestand. Der Fall lag so, dass unser Mdt gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat. Wir haben gegen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt. In dem Verfahren was dem vorausging haben wir Mdt auch vertreten. Ich bin jetzt darüber gestolpert, ob das alles zusammengehört? In dem eigentlichen Strafverfahren haben wir die 4100 VV schon abgerechnet. (Wir konnten ja nicht wissen, das Mdt schon wieder gegen BtMG verstößt )
Lieben Gruß
Yvonne
Yvonne