GG bei VB und gerichtliche Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kerstin4
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#1

03.12.2008, 15:33

Hallo an alle!
Ich schreibe heute zum ersten Mal (nachdem ich endlich den Button "neues Thema" gefunden habe). Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Ich habe ein "nettes" Problem. Der Sachverhalt ist wie folgt:

Für Mdt (Firma) Vollstreckungsbescheid einschließlich vorgerichtliche GG gegen Gegner erwirkt. Vollstreckung erfolgreich durchgeführt. Komplette Forderung beigetrieben. :D

Zwischenzeitlich:
Einspruch der Gegenseite gegen VB, gerichtliche Verfahren durchgeführt, Urteil des AG: VB bleibt aufrechterhalten. :lol:

Soweit so gut! Nun soll ich einen KFA machen!

Problem:
RA-Kosten durch erfolgreiche ZV für
vorgerichtliche GG (2300)
MB (3305)
VB (3308)
zzgl. Postentgelte (logisch)
beigetrieben. Also wohl eigentlich erledigt. Dachte ich im ersten Moment jedenfalls.

KFA über (rein rechnerisch)
Verfahrensgebühr (3100)
Terminsgebühr (3104)

ABER eigentlich geht doch die 3305 voll in der 3100 auf. :oops: Muss ich also sämtliche Gebühren von Adam und Eva an in den KFA mit aufnehmen und entsprechend an-/ bzw. verrechnen? Muss ich die bereits beigetriebenen Beträge absetzen??

Ich habe schon drei KFA-Muster erstellt aber ich komme nicht auf die Lösung. :cry:

Dank vorab :P
zenzi75
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#2

03.12.2008, 15:37

ABER eigentlich geht doch die 3305 voll in der 3100 auf. Muss ich also sämtliche Gebühren von Adam und Eva an in den KFA mit aufnehmen und entsprechend an-/ bzw. verrechnen? Muss ich die bereits beigetriebenen Beträge absetzen??
ja!! Komplette Rg. im KFA von A bis Z und unten drunter abzgl. Zahlung... Rest wird gegen Gegner festgeseetzt...
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