Geschäftsgebühr oder Beratung oder Gutachten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anton79
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#1

03.03.2007, 19:33

Hallo folgende Frage: in einer Sache hat der mandat uns beauftragt zu prüfen ob eine Firma eine Bürgschaft herauszugeben hat oder nicht!!!

wir haben uns die sache angesehen und dann den mandanten 2 mal angeschrieben, beim ersten mal weil wir zur prüfung weitere unterlagen benötigten und beim 2 ten mal um ihm zu sagen, wie die rechtslage ist.

nach aussen hin sind wir nicht aufgetreten! weir haben nur mit dem mandanten korrespondiert.

hmm. welche gebühr ist angefallen? mandant ist eine firma, also kein verbraucher. es ging um die herausgabe einer bürgschaft in höhe von 14.000 €

liebe grüße
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#2

03.03.2007, 19:38

wann habt ihr die Beratung begonnen? wenn es vor dem 1.7.06 war, dann ist es ne ganz normale Beratungsgebühr, danach kannst du das auch noch abrechnen, ne Vergütungsvereinbarung jedoch wäre besser gewesen
Anton79
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#3

03.03.2007, 20:29

vor dem 1.7.06 also beratungsgebühr, ne.

sag mal hab letztens mit nen gegnerischen anwältin gestritten.

Ich hatte ne beratungsgebühr abgerechent bei verbrauchern
190 € zzgl. MwSt

Die anwältin meinte es dürfe nur 190 EINSCHLIE?LICH der MwSt betragen. das ist doch unsinn odeR?
tiko73

#4

03.03.2007, 20:43

Was ich jetzt über Google gefunden habe, ist das immer zzgl. MwSt.
Hätt ich jetzt ausm Bauch raus aber auch so gesagt. Es steht doch auch nirgends im RVG, dass diese Gebühr inkl. MwSt. ist.
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#5

03.03.2007, 20:54

jo Beratungsgebühr dann und die P+T nicht vergessen ;-)

nö die 190 sind immer zzgl. MwSt.. es ist immer von Gebühren die Rede, nicht von Gesamtbeträgen.. es können ja auch noch z.B. Auslagen dazu kommen!!
Anton79
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#6

03.03.2007, 21:13

danke euch. bin schon gaspannt wasdie anwältin jetzt wieder antwortet.

das muss zzgl MwST sein. anders geht es beim besten willen ni9cht
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