Gerichtskosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#11

09.05.2007, 12:46

Das ist aber komisch. Habt ihr die wirklich nicht gezahlt? Was war das denn für eine Sache?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Dodo1706
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#12

09.05.2007, 12:48

Das war ne stinknormale Zivilsache... Schadenersatzforderung
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Curry
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#13

09.05.2007, 12:49

Merkwürdig. Ich würd sie auf jeden Fall mit festsetzen lassen, wenn ihr es nicht macht und ihr dann noch eine Rechnung bekommt, wäre es echt dumm gelaufen.
Curry

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#14

09.05.2007, 12:49

Hab extra nochmal beim Mandanten und bei der Rechtschutz telefonisch angefragt, ob die was bezahlt haben... aber das war alles nicht der Fall.. Wir selbst haben auch nix eingezahlt.
Dodo1706
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#15

09.05.2007, 12:49

Okay... mach ich mal... danke :-D
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13
NORTHERN DINO
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#16

09.05.2007, 13:10

Das würde ich fix unterwegs lassen, etwas zur Erstattung zu beantragen, was gar nicht gezahlt wurde. Möglicherweise liegt ein Versehen des Gerichts vor und die Kosten werden jetzt gleich von der unterlegenen Partei erfordert. Anderenfalls hat man immer die Möglichkeit der Nachfestsetzung. Wenn aber nicht gezahlte Kosten mit angemeldet werden, wäre das ungerechtfertigte Bereicherung - und das sieht immer nicht wirklich gut aus.
~ Grüßle ~
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Bärchen

#17

09.05.2007, 13:39

:zustimm

Man kann doch noch im Nachhinein die GK festsetzen lassen!
Suse
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#18

09.05.2007, 13:39

ich stimme 13 voll und ganz zu!
LG, Ela
Bärchen

#19

09.05.2007, 13:40

:zustimm

Man kann doch noch im Nachhinein die GK festsetzen lassen!
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#20

09.05.2007, 13:40

Na gut, dann kann man eben im Nachhinein die GK festsetzen lassen. Hab ich noch nie gemacht, deshalb war es mir nicht so geläufig.
Curry

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