Gerichtskosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pepe
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#1

27.10.2009, 14:04

Hallo zusammen,

in einer Verkehrsache klagen wir 2000 € ein. Zugesprochen bekommen wir 1000 € und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Wir haben ja nun die Gerichtskosten vorgestreckt. Muss ich da jetzt noch einen Kostenfestsetzungsantrag stellen oder kann ich die Gegenseite einfach auffordern, die hälftigen Gerichtskosten an uns zu zahlen?

Besten Dank!
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Bino
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#2

27.10.2009, 14:06

Du musst einen Kostenausgleichungsantrag nur über die Gerichtskosten stellen, die Ihr eingezahlt habt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
jenniver
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#3

27.10.2009, 14:09

:zustimm anders gehts nicht
pepe
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#4

27.10.2009, 14:20

Hat da jemand freundlicherweise ein Muster für mich?
jenniver
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#5

27.10.2009, 14:30

Du beantragst statt nach 104 die Kosten festzusetzen, einfach nach 106 ZPO die Kosten auszugleichen
pepe
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#6

27.10.2009, 14:33

Muss ich denn explizit die Gerichtskosten aufführen oder kann ich einfach schreiben,

wird beantragt,

die dem Kläger erstattungsfähigen Kosten festzusetzen und nach § 106 ZPO auszugleichen.
jenniver
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#7

27.10.2009, 14:52

Wir schreiben immer die gezahlten GK betragsmäßig mit rein.
gkutes

#8

27.10.2009, 15:12

Muster:

in sachen..

wird der Ausgleich der Gerichtskosten beantragt.

Wir bitten den von der Beklagten zu tragenden Anteil, sofern er von dieser nicht schon angefordert und bezahlt ist und aus unseren Vorschüssen gedeckt wurde, mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung festzusetzen.

RA
pepe
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#9

27.10.2009, 15:16

Danke!
Asgoth
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#10

29.10.2009, 17:29

Man kann natürlich auch einfach die Gegenseite auffordern, die hälftigen Gerichtskosten zu zahlen und versichern, dass dann kein Kostenantrag gestellt wird. Das geht in jedem Fall schneller und ist auch unkomplizierter :)
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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