Gerichtskosten Klage / Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#1

17.11.2010, 10:27

ich verzwazzel hier an dieser .... Akte:

ich habe Klage/Widerklage/Erittwiderklage

ich hab diese doofe Abrechnung auch schon hinter mich gebracht (Eechtsschutzversicherung trägt ja nur Widerklage, Haftpflicht trägt die Kosten der Klage etc bla bla)

so, das hab ich soweit hinter mich gebracht

kurze Eckdaten:
Klagewert: 2170 EURO
Widerklage: 2370 EURO

Jetzt kommt die Gerichtskostenabrechnung (aus einem m.e. zu hohen GW aber gut, das lassen wir jetzt mal da hin gestellt)

WIE GEH ICH DAMIT UM ???

ich kann mir folgende Varianten vorstellen.
a) ich nehm die Summe der GK und teil sie prozentual im Verhältnis Klage zu Widerklage auf (also ganz grob hier fast 50 zu 50)

b) ich nehm den GW der Widerklage und errechne hieraus die GK und den Rest stell ich der Haftpflicht in Rechnung?

Weiß nich obs wichtig is aber die kack Haftpflicht hat hier auf eine Abrechnung bestanden die sich nach der Formel

Kosten x entschädigungspflichtiger Streitwert (auf deutsch: Streitwert der auf die Haftpflicht fällt)
____________________________________________________________ (geteilt durch)
Gesamtstreitwert

muss ich die Formel berücksichtigen wenns jetzt um die GK geht?
:thx
gkutes

#2

17.11.2010, 10:40

um das ganze noch komplizierter zu machen: was ist eigentlich mit der Drittwiderklage?

ich würde die GK auch nach der Formel berechnen
rosa

#3

17.11.2010, 10:45

gkutes hat geschrieben:um das ganze noch komplizierter zu machen: was ist eigentlich mit der Drittwiderklage?
wir haben gegen den Kläger und die Drittwiderbeklagte (Dritt) - Widerklage erhoben, also kein weiterer Streitwert oder so, falls du das meinst.

Du würdest nach der Formal der Haftpflicht gehen und einfach den Rest der Rechtsschutz in Rechnung stellen?
gkutes

#4

17.11.2010, 11:12

aufem Klo hab ich grad meine Meinung geändert und mir gedacht, dass doch die Haftpflicht eigentlich die GK für die Klage komplett tragen müsste...

aber normalerweise wird schon nach Beteiligung aufgeteilt, gelle?
ist die Formel der Haftpflicht nicht dasselbe wie deine Variante a) ?
rosa

#5

17.11.2010, 11:19

ja normalerweise teil ich es %ual auf
Aber die hat halt auf ihre doofe Formel bestanden

nein das selbe ist das nich
gkutes

#6

17.11.2010, 11:24

ist die Rechtschutz auch mit dieser Formel einverstanden?

ich nehme an, ja - dann nimm die Formel. sparste dir Rumgenöle =)
rosa

#7

17.11.2010, 11:29

neee sie is nich mit der Formel einverstanden, ich hatte erst ne Gesamtabrechnung geschrieben und %tual aufgeteilt.

Rechtsschutz hat darauf hin brav gezahlt, Haftpflicht nich, die haben ja auf ihre Formel bestanden, deshalb hab ich der Rechtsschutz jetzt nachträglich den Rest in Rechnung gestellt, weiß noch nich was sie dazu sagen.

Also mach ich die Formel und den Rest wieder für die REVE bei den GK jetzt ja?
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#8

17.11.2010, 13:19

... nur mal so:
Du kannst nicht einfach die bei Euch entstandenen Gesamtkosten prozentual entsprechend GW aufteilen, da liegt die Haftpflicht, die nur für die Widerklage zuständig ist, schon richtig.

Bei GK schaue ich immer, für wen die gezahlt wurden. Also z.B. die 3,0 für die Klage stelle ich voll der RSV/dem Mandanten in Rechnung.
In der Regel sind auch Gutachterkosten, Zeugengelder, die von unserer Seite gezahlt wurden, der Klage zuzurechnen. Näheres steht im entsprechenden Beweisbeschluss (... zu zahlen vom Kläger oder vom Widerbeklagten ...).

Vielleicht hilft Dir bei den Arbeitshilfen (Downloads) mein Formular "Klage-Widerklage Abrechnung".
Das ist noch nie von einer Versicherung infrage gestellt worden.
gkutes

#9

17.11.2010, 13:26

hm, bei den Gebühren rechnest du ja auch prozentual.
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#10

17.11.2010, 13:27

... ja, aber nicht bei allen Gebühren. Erhöhungsgebühr kannst Du z.B nicht der RSV in Rechnung stellen, die nur für die Klage zuständig ist. Die hat mit der Mehrvertretung im Rahmen der Widerklage nichts zu tun.
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