gerichtliche Wertfestsetzung für außergerichtlich bindend?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#11

16.04.2008, 22:10

außer spesen nix gewesen :) ok ich bin still :)
Tigra
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#12

16.04.2008, 22:11

:P


naja ich hab hier jetz auch gesetzlich nix da, aber es wäre ja unlogisch(obwohl unser deutsches gesetz ja sehr logisch manchmal ist.....)
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Hello

#13

17.04.2008, 13:14

Hallo, jetzt habe ich nachgeguckt. Es ist so, wie ich gedacht habe.

Außergrichtlich haben wir die Klage abgewiesen (also gleicher Gegenstand wie in der Klage.)

3.000,00 € = monatliches Grundgehalt von 1.000,00 € x 3.
Die Differenz zu unseren angesetzten 8.000 € ergibt sich aus den erhaltenen Spesen, Reisekosten, Aufwandsersatzkosten.

Hat jemand vielleicht irgendeine Vorschrift oder eine Entscheidung bzgl. der Mitberechnung der Spesen? Denn einen Streitwertbeschluss gibt es noch nicht.
Die formlose Streitwertmitteilung ist vom 28.07.06 ( :wink: ). Kann man dann noch einen Beschluss beantragen, wenn sich unsere Ansicht als richtig erweist, (was ist eigentlich auch nicht erwarte?)
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