Geltendmachung der GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sweetyxx
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#1

13.01.2011, 10:24

Habe folgendes Problem:

In einer Zivilsache haben wir den GEgner außergerichtlich angeschrieben.
Anschließend folgte eine Klage + PKH unsererseits, auf die der Gegner nicht reagiert hat. Daraufhin wurde ein Versäumnisurteil erlassen.

Bekomme ich jetzt für den Versäumnisurteil eine TG und wie kann ich die GG geltend machen.

Ist es möglich die GG in dem KFA geltend zu machen, da wir ja PKH bewilligt bekommen haben.

Vielen Dank im Voraus.
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nephele
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#2

13.01.2011, 10:26

Ist die GG im VU tituliert? Wenn ja, ist ja alles geregelt. Wenn nicht per MB geltend machen.
Ist es möglich die GG in dem KFA geltend zu machen
Nein.
da wir ja PKH bewilligt bekommen haben.
Die GG bekommt ihr von der Staatskasse nicht erstattet.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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#3

13.01.2011, 10:26

Die GG hat im KfA nichts zu suchen. Habt ihr sie nicht als Nebenforderung in der Klage geltend gemacht?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#4

13.01.2011, 10:26

Habt ihr die GeschG nicht mit eingeklagt? Im KFA kann niemals eine GeschG geltend gemacht werden.

Die TG bekommst du nach 3105, wenn nicht anderweitig eine Voraussetzung für den Anfall der 3104 vorliegt.
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#5

13.01.2011, 10:30

DIe GG haben wir nicht eingeklagt. Ich glaube aber, dass es auch nicht mehr notwendig ist diese einzuklagen, oder irre ich mich jetzt?
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sunny84
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#6

13.01.2011, 10:33

Ja da irrst du dich.
Wenn du die GG vom Gegner erstattet haben willst, musst du sie auch mit einklagen.
Du kannst natürlich versuchen, den Gegner außergerichtlich zur Zahlung aufzufordern, wenn er dann aber nicht zahlt, bleibt dir nur, MB zu beantragen oder auf die Erstattung zu verzichten.
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#7

13.01.2011, 11:03

sunny84 hat geschrieben:Ja da irrst du dich.
Wenn du die GG vom Gegner erstattet haben willst, musst du sie auch mit einklagen.
Du kannst natürlich versuchen, den Gegner außergerichtlich zur Zahlung aufzufordern, wenn er dann aber nicht zahlt, bleibt dir nur, MB zu beantragen oder auf die Erstattung zu verzichten.
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#8

13.01.2011, 11:17

Alles Klar. Vielen DAnk euch!!
Gina

#9

13.01.2011, 11:45

Sweetyxx hat geschrieben:DIe GG haben wir nicht eingeklagt. Ich glaube aber, dass es auch nicht mehr notwendig ist diese einzuklagen, oder irre ich mich jetzt?
Wie kommt ihr (du und Chef) auf diese irrige Annahme? :shock:
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