Hallo,
mich würde einmal interessieren wie sich der Gegenstandswert im Verkehrsrecht berechnet und wo das gesetzlich geregelt ist. Im Buch "Streitwert für Anfänger" wird im Inhaltsverzeichnis bei Verkehrsrecht auf Umgangsrecht verwiesen. Das verstehe ich nicht. Berechnet sich der Gegenstandswert im Verkehrsrecht wie im Umgangsrecht, also 900 € und 3.000 €?
Gegenstandswert Verkehrsrecht
- Pepples
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Ich kenn das Buch nicht und wüsste auch nicht, was Verkehrsrecht mit Umgangsrecht zu tun haben soll. Vielleicht haste ja was falsch gelesen...
Ansonsten ist Verkehrsrecht ein weites Feld, was genau meinst Du denn? Bußgeld- und Strafsachen sind ja Betragsrahmengebühren ohne Streitwert. Bei Unfallsachen richtet sich der Wert nach dem Schaden. Einen pauschalen Streitwert gibt es da so nicht unbedingt.
Ansonsten ist Verkehrsrecht ein weites Feld, was genau meinst Du denn? Bußgeld- und Strafsachen sind ja Betragsrahmengebühren ohne Streitwert. Bei Unfallsachen richtet sich der Wert nach dem Schaden. Einen pauschalen Streitwert gibt es da so nicht unbedingt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Ich meine z. B. diese Themen:
* Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
* Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
* Führerscheinangelegenheiten
* TÜV-Überschreitung im Urlaub
* Gültigkeit der Fahrerlaubnis für ältere Kraftfahrer
* Leasingrecht
* Irrtum im Straßenverkehrsrecht
* Verjährung
* Mißbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
* Fahrverbot
Ich weiß generell nicht, wie ich solche Sachen abrechnenund auf welche Paragrafen ich mich beziehen muss. Wo finde ich sowas gesetzlich?
* Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
* Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
* Führerscheinangelegenheiten
* TÜV-Überschreitung im Urlaub
* Gültigkeit der Fahrerlaubnis für ältere Kraftfahrer
* Leasingrecht
* Irrtum im Straßenverkehrsrecht
* Verjährung
* Mißbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
* Fahrverbot
Ich weiß generell nicht, wie ich solche Sachen abrechnenund auf welche Paragrafen ich mich beziehen muss. Wo finde ich sowas gesetzlich?
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Puh...lass mich überlegen
Hier gilt der Schadenswert, also alles was geltend gemacht wird. Die gegn. Versicherung zahlt aber nur nach dem Wert des Regulierungsbedarfs, sollte mehr geltend gemacht werden, als gezahlt, kann der Rest beim Mandanten geholt werden.Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
Kein Gegenstandswert, Betragsrahmengebühren: ab 5100 für Bußgelder, ab 4100 für StrafsachenVerkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
ist verwaltungsrechtlich, Auffangswert: @ 5.000,00Führerscheinangelegenheiten
würd ich auch verwaltungsrechtlich sehen mit dem Auffangswert* TÜV-Überschreitung im Urlaub
* Gültigkeit der Fahrerlaubnis für ältere Kraftfahrer
ist vertragsrechtlich, kommt also darauf an, was Gegenstand ist* Leasingrecht
kann ich leider nix mit anfangen* Irrtum im Straßenverkehrsrecht
welche Verjährung, kann alles sein* Verjährung
Das dürfte ein Straftatbestand sein und daher Betragsrahmen nach 4100Mißbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
Im Rahmen von Bußgeld- oder Strafverfahren die entsprechenden Gebühren. Wenns um die MPU geht, wieder Verwaltungsrecht mit Auffangwert.* Fahrverbot
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Es gibt nen Streitwertkatalog für verwaltungsgerichtliche Angelegenheiten. Den findeste bestimmt irgendwo im Netz.
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