Gegenstandswert Verkehrsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Refa-Susi

#1

08.03.2009, 21:37

Hallo,

mich würde einmal interessieren wie sich der Gegenstandswert im Verkehrsrecht berechnet und wo das gesetzlich geregelt ist. Im Buch "Streitwert für Anfänger" wird im Inhaltsverzeichnis bei Verkehrsrecht auf Umgangsrecht verwiesen. Das verstehe ich nicht. Berechnet sich der Gegenstandswert im Verkehrsrecht wie im Umgangsrecht, also 900 € und 3.000 €?
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#2

08.03.2009, 21:40

Ich kenn das Buch nicht und wüsste auch nicht, was Verkehrsrecht mit Umgangsrecht zu tun haben soll. Vielleicht haste ja was falsch gelesen...

Ansonsten ist Verkehrsrecht ein weites Feld, was genau meinst Du denn? Bußgeld- und Strafsachen sind ja Betragsrahmengebühren ohne Streitwert. Bei Unfallsachen richtet sich der Wert nach dem Schaden. Einen pauschalen Streitwert gibt es da so nicht unbedingt.
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Refa-Susi

#3

08.03.2009, 21:52

Ich meine z. B. diese Themen:
* Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
* Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
* Führerscheinangelegenheiten
* TÜV-Überschreitung im Urlaub
* Gültigkeit der Fahrerlaubnis für ältere Kraftfahrer
* Leasingrecht
* Irrtum im Straßenverkehrsrecht
* Verjährung
* Mißbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
* Fahrverbot

Ich weiß generell nicht, wie ich solche Sachen abrechnenund auf welche Paragrafen ich mich beziehen muss. Wo finde ich sowas gesetzlich?
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Pepples
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#4

08.03.2009, 22:02

Puh...lass mich überlegen
Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
Hier gilt der Schadenswert, also alles was geltend gemacht wird. Die gegn. Versicherung zahlt aber nur nach dem Wert des Regulierungsbedarfs, sollte mehr geltend gemacht werden, als gezahlt, kann der Rest beim Mandanten geholt werden.
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
Kein Gegenstandswert, Betragsrahmengebühren: ab 5100 für Bußgelder, ab 4100 für Strafsachen
Führerscheinangelegenheiten
ist verwaltungsrechtlich, Auffangswert: @ 5.000,00
* TÜV-Überschreitung im Urlaub
* Gültigkeit der Fahrerlaubnis für ältere Kraftfahrer
würd ich auch verwaltungsrechtlich sehen mit dem Auffangswert
* Leasingrecht
ist vertragsrechtlich, kommt also darauf an, was Gegenstand ist
* Irrtum im Straßenverkehrsrecht
kann ich leider nix mit anfangen
* Verjährung
welche Verjährung, kann alles sein
Mißbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
Das dürfte ein Straftatbestand sein und daher Betragsrahmen nach 4100
* Fahrverbot
Im Rahmen von Bußgeld- oder Strafverfahren die entsprechenden Gebühren. Wenns um die MPU geht, wieder Verwaltungsrecht mit Auffangwert.
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Refa-Susi

#5

08.03.2009, 22:06

Danke. Wo steht das mit dem Auffangswert im Gesetz?
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#6

08.03.2009, 22:08

Es gibt nen Streitwertkatalog für verwaltungsgerichtliche Angelegenheiten. Den findeste bestimmt irgendwo im Netz.
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