Gegenstandswert Mängelbeseitigung, Mietminderung, etc.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

19.09.2007, 09:41

Hallo,

folgendes Problem:

Wir sind beaufragt, für unsere Mandantschaft deren Wohnungsverwaltung aufzufordern, Mängel zu beseitigen, weil Wohnung feucht ist, es schimmelt und diverse andere MÄngel. Sind der Aufforderung nicht nachgekommen. Nunmehr wurde von unserer Mandantschaft Miete gemindert und die Gegenseite hat Klage eingereicht.

Jetzt will ich gegenüber Rechtsschutz außergerichtlich abrechnen, weiß aber nicht, welchen Streitwert ich nehmen soll.

Wer kann mir helfen?

LG
eve

#2

19.09.2007, 09:46

Minderungsbetrag x 12
eve

#4

19.09.2007, 10:24

Z.B. Miete beträgt 500,00 EUr, Minderung 20% also
20% von 500 = 100 x 12 = 1.200,00 EUR
ReNo
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#5

19.09.2007, 10:31

Aber es ging vorrangig die Verwalter dazu zu bewegen, die Mängel zu beseitigen. Erst als nichts kam, wurde Miete gemindert.
eve

#6

19.09.2007, 10:32

Ja aber trotzdem. Es geht um die Mängelbeseitigung.
ReNo
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#7

19.09.2007, 10:36

Danke schön
maddii
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#8

03.04.2017, 09:26

Hallo zusammen,

ich schließe mich mal der Fragerunde an:

Unsere Mandanten haben uns beauftragt den Vermieter anzuschreiben zwecks Abbau einer Pergular, da diese der Auffoderung seitens unserer Mandanten nicht nachgekommen war. Wir haben uns dann später im Namen unserer Mandantschaft mit der Gegenseite geeinigt. Wir rechne ich das ab? Kaltmiete beträgt 450 EUR. (eine Mietminderung war nicht der Fall)
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#9

03.04.2017, 09:43

Ich würde die geschätzten Abbaukosten als Gegenstandswert nehmen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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