Gegenstandswert Kindergeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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cahra
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#1

26.02.2013, 07:48

Guten Morgen!

Ich bin mir hier bei der Berechnung des Streitwertes unsicher. Unsere Mandantin arbeitet zur Zeit in Holland. Ihr wurde mit Bescheid das Kindergeld gestrichen, da ihr nun wohl Kindergeld in den Niederlanden zu steht. Wir haben nun einen Änderungsbescheid erwirkt, dass Mandantin die Differenz zwischen dem deutschen und dem niederländischen Kindergeld erhält.

Was nehme ich als Streitwert?
Viele Grüße von Cahra
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Anahid
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#2

28.02.2013, 09:18

Ich würde nach § 42 II GKG 3 x den Jahresbetrag der Differenz als Streitwert zugrunde legen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
cahra
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#3

28.02.2013, 11:14

Daran hatte ich auch zuerst gedacht. Ich hatte dann aber Entscheidungen gefunden, wo nur der Jahresbetrag des kompletten Kindergeldes angesetzt wurde. Den hab ich jetzt auch genommen. Aber vielen lieben Dank! :smile:
Viele Grüße von Cahra
Janaaa
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#4

14.07.2014, 13:21

Unsere Mandantin hat seit letztem Jahr August kein Kindergeld mehr erhalten.
Ist der Streitwert jetzt nur 12xKindergeld oder muss ich auch noch die Rückstände dazu addieren? Ich tendiere zu letztem, bin mir aber etwas unsicher...
Janaaa
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#5

14.07.2014, 14:41

Keiner? :(
Janaaa
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#6

18.07.2014, 11:33

Kann mir keiner helfen?
claudia8278
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#7

18.07.2014, 12:01

BFH-BEschluss vom 24.5.00 - VI S 4/00:
Der Streitwert in einem Verfahren wegen Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung von unbestimmter Dauer bemisst sich grundsätzlich nach dem Jahresbeitrag des Kindergeldes; bis zur Einreichung der Klage zu zahlende Kindergeldbeiträge sind hinzuzurechnen.

Hilft das evtl.?
Janaaa
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#8

18.07.2014, 12:06

Okay vielen dank :)
Also 12x Kindergeld + die Rückstände. Also so wie ich es gedacht habe :)
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Soenny
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#9

15.11.2016, 10:29

Ich hänge mich hier mal dran, weil ich derzeit mit einer RSV Streit führe. Den Streitwert habe ich gem. BFH Beschluß berechnet und auch auf den Beschluß hingewiesen. Die RSV teilt jetzt mit, daß für sie der aktuelle Streitwertkatalog gilt und der Beschluß schließlich aus dem Jahr 2000 ist und somit nicht mehr herangezogen werden kann.

Gibt es da neuere Rechtsprechung zu?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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