Gegenstandswert bzgl. Einspruch gegen Steuerbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
PrincessLD
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 26.10.2010, 08:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

26.11.2010, 10:32

Hallo ihr Lieben!

Habe ein Abrechnungsproblemchen ^^

Zum Sachverhalt:

- Mdt. hat uns ein Steuerbescheid vorgelegt
- gegen diesen wir Einspruch eingelegt haben
- neuer Steuerbescheid wurde zugestellt.

Nun zu meiner Frage: Was setzte ich hier als Gegenstandswert an?
Habe noch nie eine steuerrechtliche Angelegenheit abgerechnet, daher weiß ich mir nicht zu helfen :(


Hoffe mir kann jemand helfen !!! ???
Antworten