Hallo,
ich habe ein Problem. Ich muss zwei Verkehrssachen abrechnen.
Wir haben ein Erledigungswert (50 % hat Versicherung gezahlt) und 50 % wollte die Gegenseite gerichtlich einfordern. Wir haben Verteidigungsbereitschaft angezeigt.
Jetzt hat sich die Gegenseite mit der Versicherung unseres Mdt. geeinigt und die Klage zurückgenommen.
Für die außergerichtliche Gebühr nehme ich ja den Erledigungswert. Was aber nehme ich für ein Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr. Muss ich die Streitwerte addieren? Kann man das irgendwo nachlesen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Gegenstandswert bei Verkehrsrecht
- diedrei???
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- diedrei???
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Das hab ich meinem Chef auch gesagt. Der sagt/ denkt aber das ist falsch, ich solle nochmal nachlesen. Ich weiß aber nicht wo. Er hat im Hinterkopf, dass die Streitwerte addiert werden können. Ich bin verzweifelt Ich schlepp die Akte jetzt schon eine Woche mit mir rum.
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Hat die Versicherung außergerichtlich gezahlt? Waren damit die ersten 50 % erledigt, bevor die Gegenseite Klage eingereicht hat?
Dann kannst du meiner Meinung nichts addieren, sondern nur über den Wert abrechnen, der gerichtlich mit der Klage geltend gemacht wurde.
Dann kannst du meiner Meinung nichts addieren, sondern nur über den Wert abrechnen, der gerichtlich mit der Klage geltend gemacht wurde.
- diedrei???
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Ja, die hat außergerichtlich 50 % gezahlt. Wir waren damit einverstanden. Die Gegenseite hat dann jedoch die anderen 50 % eingeklagt und nach Einigung die Klage zurückgenommen.
Bei was für einen Sachverhalt könnte ich die Streitwerte addieren? Geht das überhaupt?
Bei was für einen Sachverhalt könnte ich die Streitwerte addieren? Geht das überhaupt?
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Ja geht, z.B. bei Klage und Widerklage, wenn die nicht den gleichen Streitwert zum Gegenstand haben. Aber das scheint ja bei dir nicht zutreffend. Ich würde den Wert nehmen, den die Gegenseite eingeklagt hat.
- diedrei???
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Das mach ich jetzt auch so. Sehe das genauso.
Vielen Dank.
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