Gegenstandswert bei Räumung und (Rest)-Kaution

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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E_S
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#1

09.07.2010, 10:35

Ich soll die Vorschussrechnung machen, weiß allerdingsnicht so recht, ob das so passt.
Mieter haben zum 30.06 gekündigt. Haben nicht lange da gewohnt, die Kaution von insgesamt 1000 € haben sie in monatlichen Raten a 50 gezahlt, in den letzten 3 Monaten bis Vertragsende gar keine Raten mehr.

Mieter weg, Sachen noch da, haben Räumung versprochen, ist natürlich bis heute nicht geräumt, und melden sich auch nicht mehr, und geben die Schlüssel nicht raus.

WIr sollen jetzt Räumungsklage machen, 12 x Miete, das ist mir klar. Dann sollen wir noch die Kaution anfordern, erst außergerichtlich.
Die 3 Monate, die sie noch nicht gezahlt haben, ergeben 150,00€. Bis jetzt haben Sie insgesamt nur 450 € gezahlt auf die Kaution, so dass mit den 3 Raten während der Mietzeit noch insgesamt 550 € offen sind.

Nehme ich da als GW die 150 €, oder doch die komplette offene Kautionssumme von 550 €? Der Meitvertrag ist ja beendet, damit vielleicht auch die vertragliche Verpflichtung, die monatlichen RAten zu zahlen? Chefin hat sich in den Notizen auch nur ein Fragezeichen daneben gemacht, da sie selber noch nichtweiß, was man da fordern kann :-)

Hat jemand eine Lösung für mich?
stuppsi
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#2

09.07.2010, 11:06

Wir haben oft solche Sachen und noch nie die restliche Kaution eingeklagt.

Du willst die Mieter doch raus haben, auf welcher Grundlage sollen die da noch Kaution zahlen?
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misspinky1984
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#3

09.07.2010, 11:10

Also wir reichen in diesen Fällen auch immer nur die Räumungsklage ein; die fehlende Mietkaution verfolgen wir nicht weiter, da aufgrund der Kündigung das MV ja nicht mehr besteht.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Xuka
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#4

09.07.2010, 11:28

Soweit ich weiß, dient die Kaution ja nur als Sicherheit für den Vermieter, falls irgendwelche Schäden durch den Mieter verursacht werden. Ich denke eher, dass hier Schadensersatz eingeklagt werden muss, falls irgendwelche Schäden in der Wohnung entstanden sind, für deren Behebung die bislang eingezahlte Kaution nicht ausreicht.
E_S
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#5

09.07.2010, 11:46

ok, das klingt logisch. Ich dachte da die 3 Raten für April -Juni doch fällig waren, könnte man diese noch anfordern.

Mandant hat gerade angerufen, und gesagt, dass er die Schlüssel im Briefkasten aufgefunden hat, als er eben von hier aus nach Hause gefahren ist. Obwohl da noch die Sachen in der Wohnung sind, brauchen wir ja keine Räumungsklage mehr einreichen, da Schlüsselgewalt wiedererlangt wurde, oder?

Mann, mann, wenn das stimmt, dann werde ich wohl eine Rechnung mit 0,8 VG machen müssen wegen vorzeitiger Beendigung. Für ein Mandat von ca. 1,5 Std ist das ne Stange, oder kann ich da was anderes berechnen, was nicht so viel ist? Chefin meint nämlich, das hätten die gar nicht angesprochen, da die Sache so klar aussah.
Gitb es eine andere Möglichkeit, weniger von ihm auf erlaubten Weg zu verlangen?
stuppsi
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#6

09.07.2010, 15:06

Räumungsklage - nein, aber evtl. MB wegen SchadE (Beräumungs-/ Renovierungskosten und evtl. noch ausstehender Mieten)

und zur Rechnung: 0,8 VG aus 12xKaltmiete
E_S
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#7

09.07.2010, 15:35

danke euch für die Antworten...

aber bei manchen Mandanten sitzen die Schrauben doch wirklich locker. WIr sollen alles machen, Schadenersatz, da nicht vollständig geräumt, und Nutzungsgeld, aber vorschießen will er nicht, da er nicht wisse, ob denn vom Mieter was zu holen sei, da JObcenter!!!

Ich könnte mich manchmal so richtig aufregen über die, wirklich!!! Wir machen da jetzt gar nichts mehr!!!!
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Bino
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#8

09.07.2010, 16:58

Am besten erstmal Fristen für Geltendmachung Schadensersatz notieren, falls der Mandant das auch verpennt und das dann nicht verjährt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#9

12.07.2010, 11:00

Muss ich die Frist noch notieren, wenn das Mandat nunmehr beendet ist? WIr haben ihn letzte WOche noich angeschrieben und mitgeteitl, da er keine weiteren Maßnehmen durch uns mehr verlange, weder außergerichtlich noch gerichtlich, sei die Angelegenheit beendet und wir wollten dann noch abrechnen.

Da sidn wir doch aus der Fristensache raus, oder?
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