Gegenstandswert bei Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Janin

#11

08.11.2007, 09:03

hätte gedacht, dass dieses insolvenzgeld 80 % vom bruttogehalt sind. oder verwechsle ich da evtl. was?
StineP

#12

08.11.2007, 09:17

Ich weiß es leider nicht. Ich habe gestern gegoogelt und nichts konkretes gefunden.
Janin

#13

08.11.2007, 09:21

schaue mal hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... lvenz.html

also insolvenzgeld in voller nettohöhe
StineP

#14

08.11.2007, 09:39

Also doch Nettomonatsgehalt in voller Höhe

"§ 185 Höhe

(1) ) Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts geleistet, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (§ 341 Abs. 4) begrenzte Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird. "
Janin

#15

08.11.2007, 09:41

genau :) richtig gedacht stine.
Susan84
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#16

10.11.2007, 19:43

ich hab das bruttoeinkommen (der 3 monate vor beantragung Insovenzgeld, mehr belege über sein einkommen hatte ich auch nicht) x 3 genommen. mein chef meinte, dass ist in ordnung so.

danke für eure beiträge!!

lg susan
Janin

#17

10.11.2007, 19:44

das war auch richtig.
StineP

#18

10.11.2007, 20:34

Falls die Rechnung bemängelt wird wegen einem zu hohen Streitwert, dann sag bitte mal bescheid.. Wenn wir falsch liegen, dann wäre es mal gut zu wissen, auf welchen Bestimmungen sich beispielsweise ein niedrigerer Streitwert bemisst.
susi1982
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#19

11.11.2007, 08:30

Ist das nicht eine sozialrechtliche Angelegenheit in der Betragsrahmen anfallen? Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde die Sache doch vor dem SozG verhandelt werden und keine GK anfallen.
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