Gebühren in I. Instanz vor dem Landgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

14.04.2008, 17:46

Wenn ich folgenden Sachverhalt habe:

...Klage auf Zahlung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von 14.725,20€...

wäre ich ja dem Streitwert zufolge schon beim Landgericht angelangt, jedoch in der I. Instanz. Wenn ich dann abrechne, muss ich trotzdem, dass ich beim Landgericht bin, die 3100 VG nehmen und nicht die 3200 VG? Ja, oder? Weil ja die 3200 ja nur für die II. Instanz gilt! Das verwirrt mich immer etwas

Ich weiß, is ne blöde Frage, aber ich bin in RVG halt nun mal nicht so ne Leuchte und das beschäftigt mich halt total :oops:
Kordu

#2

14.04.2008, 17:47

Du musst natürlich 3100 nehmen, weil Du wegen des Streitwertes vor dem LG in der I. Instanz bist.

Nur in der II. Instanz kannst Du die anderen (höheren) Gebühren nehmen. Die II. Instanz kann natürlich auch beim LG sein (oder OLG oder so), wenn die I. Instanz beim AG war.
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jacqueline k
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#3

14.04.2008, 17:48

Für die I. Instanz nimmst du immer 3100 VV ff., egal ob vor dem AG oder dem LG und für die zweite immer 3200 VV ff.

So wie du es geschrieben hast, ist es vollkommen richtig.
:blumen
Blumige Grüße
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jacqueline k
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#4

14.04.2008, 17:49

Ach, übrigens :welcome und viel Spaß hier bei uns
:blumen
Blumige Grüße
Kordu

#5

14.04.2008, 17:49

@SsarahH: Ach, Du bist neu hier?

Ja, dann von mir auch :welcome und viel Spaß hier beim :pc
Gast

#6

14.04.2008, 17:50

Hey danke, so schnelle Antworten bin ich gar nicht gewohnt! :)
Kordu

#7

14.04.2008, 17:52

Du hast doch erst zwei Beiträge geschrieben, kannst demnach doch noch gar nicht viel Erfahrung mit schnellen oder langsamen Antworten haben?! *grübel*

Oder meinst Du das in Bezug auf Dein Büro??

:lol:
Gast

#8

14.04.2008, 18:17

Ne, ich meine tatsächlich nicht hier das Forum^^
Aber deine Richtung war schon nicht ganz daneben =)
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mina
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#9

21.04.2008, 12:50

Neue Frage:

Hallo alle Zusammen!

Ich habe eine tolle Kosten-Aufgabe bekommen, die ich nicht so einfach lösen kann und hoffe auf eure Hilfe:

Ich soll dem Mandanten eine Auflistung über auf ihn zukommende Kosten für eine Klage mit zwei unterschiedlichen Streitwerten auflisten:

1. Streitwert = 1,215 Mio EUR (RA-Kosten + GK) für I.+II. Instanz
2. Streitwert = 100.000 EUR (RA-Kosten + GK) für I. + II. Instanz
jurissima
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#10

21.04.2008, 13:12

Welches Problem besteht denn ?
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