Gebühren einstweilige Anordnung Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

23.02.2009, 16:15

Hallo Mädels,

ich habe eine kurze Frage,

wir haben eine EA beim Sozialgericht eingereicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Hier bekomme ich doch nur die Verfahrensgebühr oder?

Schon mal vielen Dank :-)
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

23.02.2009, 16:17

Korrekt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Mops
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#3

23.02.2009, 16:40

:zustimm
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