...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1
23.02.2009, 16:15
Hallo Mädels,
ich habe eine kurze Frage,
wir haben eine EA beim Sozialgericht eingereicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Hier bekomme ich doch nur die Verfahrensgebühr oder?
Schon mal vielen Dank
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LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
23.02.2009, 16:17
Korrekt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Mops
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