Gebühren beim Sozialgericht - Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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arioe
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#1

20.12.2013, 08:23

Hallo,
kurz vor Weihnachten hab ich da noch ein Problem auf den Tisch bekommen.

In einem Sozialgerichtsverfahren haben wir Prozesskostenhilfe bekommen. Einen Teil unserer Klage hat die Gegenseite nach drei Monaten anerkannt. Und nach langer Beweisaufnahme und vielen Gutachten allerdings alles ohne Termin und ohne mündliche Verhandlung, dafür mit vielen schriftlichen Stellungnahmen, hat sich unser Mandant dazu entschlossen, seinen Kampf aufzugeben und sich mit dem anerkannten Teil zufrieden zu geben.

Darf ich hier eine Terminsgebühr abrechnen?

Vielen, vielen Dank schon einmal für die Hilfe und ich wünsche allen besinnliche Feiertage.
Liebe Grüße
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

20.12.2013, 09:07

Gespräche mit der Gegenseite, die auf die Beendigung der Angelegenheit abzielen, lösen die Terminsgebühr aus. Der Beweis gegenüber der Landeskasse dürfte allerdings viel Schreibarbeit bedeuten bei PKH.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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