Gebühren bei Räumungsschutzantrag?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#1

03.11.2011, 14:43

Hallo.

Ich habe folgende Frage:
Wir haben Räumungsauftrag gestellt; Schuldner stellt im Gegenzug Räumungsschutzantrag. Dem Räumungsschutzantrag wird insoweit stattgegeben, als die ZV bis zum ... einstweilen eingestellt wird. Kosten: Schuldner. Dagegen wollte der Mdt. unbedingt Rechtsmittel einlegen (wohlwissen, daß das nichts bringt). Haben wir dann auch gemacht: also Beschwerde unsererseits gegen den Einstellungsbeschluß. Beschwerde wurde natürlich zurückgewiesen: Kosten des Beschwerdeverfahrens: Schuldner.

Jetzt habe ich in der Kostenfestsetzung folgende Gebühren beantragt:
1,3 Verfahrensgeb. 3100
1,2 Terminsgeb. 3104
0,5 Verfahrensgeb. 3500
plus Auslagen und MwSt.

Das Gericht sagt mir nun, es wäre "neben der Gebühr 3500" nur eine 0,3 Gebühr nach 3309 entstanden.

Kann das denn richtig sein? Wir haben uns doch im Räumungsschutzverfahren eingelassen und auch Termin vor Gericht gehabt.
Pilgrim

#2

03.11.2011, 15:32

Im Räumungsschutzverfahren fallen nur Kosten der Zwangsvollstreckung an. Leider.
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#3

03.11.2011, 15:36

Oh. Schade!!
Trotzdem vielen Dank.
JfachAnge
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 15.06.2014, 20:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

09.02.2018, 20:49

Guten Abend Ihr Lieben,

ich habe eine ältere Akte zu bearbeiten:

Unser Gläubiger hat Titel aus Zuschlagsbeschluss. Hins. des Räumungsantrages stellt der Schuldner eine Räumungsschutzantrag (Suizidgefahr). Im Beschluss geht die Entscheidung - > "befristet" und "einstweilen eingestellt". Ich finde aber in dem Beschluss keine Entscheidung wer letztendlich die Kosten trägt.

Meine Frage, heißt das wir bleiben auf unseren Kosten sitzen? Oder kann ich beim Gericht unsere Gebühren noch festsetzen lassen (§ 104 ZPO)?

Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Sandra :wink1
Chris0601
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 11.11.2011, 13:42
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

10.02.2018, 11:30

https://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html

Der Schuldner muss eigentlich immer die Kosten tragen, auch wenn er Räumungsschutz bekommt.

Denke die Festsetzung einer 0,3 Gebühr dürfte daher problemlos möglich sein.
Antworten