Gebühr für Güteverfahren - anrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

29.08.2008, 11:12

Hallo alle zusammen.

1.
Also wir haben eine Mdt. vor einer Gütestelle vertreten. Der Versuch der Einigung war erfolglos. Dafür habe ich eine 1,5 Geschäftsgeb. gem. VV 2303 RVG + PTKD + Ust. abgerechnet. GW war 300 € = 53,55 €

2.
Dann kam das Klageverfahren. Habe Kostenvorschussnote erstellt und zwar so:
VG über 318,75 € = 58.50 €
PTKD 11,70 €
Anrechnung GF f. Güteverfahren - 18,75 €
Ust. = 9,78 €
Gerichtskosten: 105 €
Summe: 166,23 €

Frage: War das so richtig?

Jetzt soll ich Endabrechnung machen, da Klageverfahren vorüber ist. GW wurde auf 331,24 € festgesetzt. Wie mache ich jetzt die Abrechnung und was muss ich wo anrechnen? Muss ich die Kosten für das Güteverfahren auch nochmal mit einbringen? Wenn ja ist der GW dann dort auch 331,24 €, aber wir haben ja das Güteverfahren über 300 € beantragt. Ach ja es ist für das Klageverfahren noch eine Terminsgebühr entstanden.

Wird Zeit das Freitag ist, steh auf´m Schlauch!
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#2

29.08.2008, 12:24

Kann mir keiner helfen?
gkutes

#3

29.08.2008, 12:31

wart ihr auch noch außergerichtlich tätig?
wurde über die Kosten des güteverfahrens entschieden?
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#4

29.08.2008, 12:53

Meiner Meinung nach wird das Güteverfahren nicht mit angerechnet. Aber ihr hättet die Gebühren für das Gütefahren im Klageantrag geltend machen müssen.
Ich würde jetzt
1,3 VG
1,2 TG
PTE + Ust
abrechnen.
gkutes

#5

29.08.2008, 13:03

laut gerold/schmid wird das güteverfahren angerechnet. in dem fall hier 0,75 aus 300 euro
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#6

29.08.2008, 13:55

Wieso das ist doch außergerichtlich????! Anderweitig außergerichtlich waren wir nicht tätig, uns war sowieso klar, dass die Gegenseite sich nicht einigen möchte. Aber wir brauchten ja diese Bescheinigung über die "Nichteinigung".
Über die Kosten des Güteverfahrens wurde nirgendwo extra entschieden, steht auch nix mit im Urteil.
Oh hätten wir die Geschäftsgebühr mit einklagen müssen? Oje naja zu spät, Urteil ist da und Berufung nicht zugelassen.
Zumindest weis ich, dass ich anrechnen muss!
Wie nun? War meins oben richtig?
gkutes

#7

29.08.2008, 14:01

also bsp im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>:

RA wird beauftragt 400 € außergerichtlich geltend zu machen. Anschließend wird das Schlichtungsverfahren nach § 14 5 EGZPO durchgeführt, danach Klage erhoben, es findet eine mündliche verhandlung statt.

abgerechnet wird im Kommentar so:
1. außergerichtlich
1,3 GG 2300 VV

2. schlichtungsverfahren
1,5 GG 2303 Nr. 1
anzurechnen gem. Anm zu 2303 VV 0,65

3. Rechtsstreit
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
Anzurechnen gem Vorb. 3 Abs. 4 0,75
gkutes

#8

29.08.2008, 14:05

Oh hätten wir die Geschäftsgebühr mit einklagen müssen?
ja hättet ihr... jetzt geht euch halt 0,75 gebühr flöten...
aber du machst jetzt nur eine abrechnung und keinen KFA, richtig? dann ist es ja eigentlich wurscht.
War meins oben richtig?
ja, würde ich sagen. habe aber die zahlen nicht kontrolliert
angefallen sind für den Rechtsstreit
0,55 VG
1,2 TG
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#9

04.09.2008, 15:25

Kommando zurück: Wir haben die Hälfte der Geschäftsgebühr eingeklagt!
Aber die Streitwerte sind hier trotzdem etwas durcheinander, Chefchen schaut sich das jetzt selbst nochmal an!
Aber trotzdem wie muss ich meine Abrechnung aufbauen?
Muss ich in meine Endkostennote auch nochmal die Kosten aus der Rechnung über das Güteverfahren einfließen lassen? Die aus der Kostenvorschussnote für das gerichtl. Verfahren sowieso, das ist klar!
Und was ziehe ich nun von wo ab??? Und wie funktioniert das bei RA-Micro?
Irgendwie stehe ich bei dieser dusslichen Akte voll auf dem Schlauch, da ist so frustrierend!!!!! :wut
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#10

04.09.2008, 15:42

Ach ja wegen dem BGH-Urteil wonach VG statt GF sich verringert, trifft das auc auf so normale Abrechnungen zu und insbesondere auch auf die Geschäftsgebühr für das Schlichtungsverfahren? Man bin ich verwirrt. Wie in meiner Abrechnung muss sich die VG verringert!?
Muss unbedingt mal wieder ein Seminar besuchen!
Antworten