Gebühr Aktenauszug

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tabea009
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#11

26.07.2007, 09:27

:zustimm Curry!

Wichtig ist allerdings, dass auf jeden Fall im Betreff noch der eigene Mandant mit Vor- und Nachnamen aufgeführt wird. Das hat zumindest der ehem. Haupt-GF der Bundesrechtsanwaltskammer in dem Kostenrechtseminar gesagt. Weiß nicht, warum genau das wichtig ist, mache es aber vorsorglich immer.
Barbara
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Curry
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#12

26.07.2007, 09:35

Echt, das mache ich nicht. Ich schreib da immer nur die Angelegenheit rein, also die Nachnamen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#13

26.07.2007, 09:43

Ich mach das auch so wie Curry...
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tabea009
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#14

26.07.2007, 09:46

Habe ich ja auch immer so gemacht - bis ich 2004 zum Seminar ging. Wie gesagt - ich verstehe nicht ganz, warum das nötig ist, weiß aber noch, dass Herr RA Braun da ganz extrem drauf gepocht und das auch mehrfach wiederholt hat. Also denke ich, dass das wohl wichtig sein könnte :hm
Barbara
ReNoJenny
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#15

26.07.2007, 10:02

Also wir nehmen auch 30,00 EUR für einen Aktenauszug, zzgl. die 0,50 EUR pro Kopie...
Bis jetzt hat sich noch keine Versicherung darüber beschwert!
Das stand auch kurz nach der Umstellung auf RVG mal in der Zeitschrift "Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" vom Kiehl-Verlag.
Leider weiß ich die Ausgabe nicht mehr...
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tabea009
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#16

26.07.2007, 10:52

:thx für den Tipp mit dem Kiehl-Verlag. Wusste noch gar nicht, dass es sowas gibt.
Barbara
StineP

#17

26.07.2007, 10:56

Die Zeitschrift kann ich vorbehaltlos empfehlen!!
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tabea009
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#18

26.07.2007, 11:03

Habe mir auch prompt ein Probeexemplar zuschicken lassen. :naegel
Barbara
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Yuki
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#19

26.07.2007, 11:10

Ich habe die Zeitschrift auch abonniert. Für knappe 50 € jährlich kann man das ja machen :)

Hatte sie mir damals bestellt, weil ich beim Insolvenzverwalter gearbeitet habe und nichts verlernen wollte. So bleibt man am Ball, finde ich. Da stand auch letztens was zu dem Thema Umsatzsteuer auf Auslagen drin, was ja heiß diskutiert wird.
Liebe Grüße,
Britta
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stein
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#20

26.07.2007, 23:33

Also wir nehmen auch 30,00 EUR für einen Aktenauszug, zzgl. die 0,50 EUR pro Kopie...
Bis jetzt hat sich noch keine Versicherung darüber beschwert!
Das stand auch kurz nach der Umstellung auf RVG mal in der Zeitschrift "Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" vom Kiehl-Verlag.
Leider weiß ich die Ausgabe nicht mehr...
Was genau stand denn dort drinne ?
Weil bei der letzte Abrechnung schrieb uns die Versicherung etwas von
€ 26 ich habe dann trotzdem 30 € in Rechnung gestellt.
Bisher hat diese Vers. unsere Rechnung nicht beglichen.
Aber wenn se meckern sollten, bräuchte ich evtl. eine Begründung !!!
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