Hallo Leute,
hab mal eine Frage an Euch. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Habe hier einen Mahnbescheid vorgelegt bekommen. Gegen diesen hat der Mdt bereits selber Widerspruch eigenlegt.
Nun möchte ich gerne den Geschäftwert bestimmen. Muss ich dabei nur die Hauptforderung berücksichtigen oder für das weitere Verfahren den gesamten Wert den Mahnbescheides, also auch die Kosten sowie die Nebenfoderungen ?
Danke!
LG
PM
Frage zu Geschäftswert
- Soenny
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Vorschuß für das Verfahren vielleicht
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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