Frage zu Geschäftswert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pontifex
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#1

06.08.2010, 21:13

Hallo Leute,
hab mal eine Frage an Euch. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Habe hier einen Mahnbescheid vorgelegt bekommen. Gegen diesen hat der Mdt bereits selber Widerspruch eigenlegt.

Nun möchte ich gerne den Geschäftwert bestimmen. Muss ich dabei nur die Hauptforderung berücksichtigen oder für das weitere Verfahren den gesamten Wert den Mahnbescheides, also auch die Kosten sowie die Nebenfoderungen ?

Danke!

LG
PM
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#2

06.08.2010, 21:21

ja nur HF
aber wofür brauchst du GW, wenn Mdt selbst Widerspruch eingelegt hat..
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#3

06.08.2010, 21:24

Vorschuß für das Verfahren vielleicht :wink:
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#4

06.08.2010, 21:28

ach ich vergaß... Vorschuss gibts bei uns nicht, schon gar nicht, wenn noch gar keine Gebühren entstanden sind.. ;-)
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