Huhu ihr lieben,
ich glaub ich stehe bissl auf dem Schlauch.
Wir haben für unseren Mandanten dessen Forderung zur Inso-Tabelle angemeldet. Schuldner sind Herr Y und Frau Y.
Ist die Forderungsanmeldung dann doppelt zu berechnen, bzw. sind das zwei unterschiedliche Sachen oder darf ich das nur einmal abrechnen? Weil an sich sind es ja auch zwei unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Aktenzeichen bei Gericht.
Oder kann ich die Gebühr evlt. erhöhen?
Wäre für einen kurzen Hinweis dankbar.
LG Hanna
Forderungsanmeld. gegen Eheleute
Hanna_73 hat geschrieben:Huhu ihr lieben,
ich glaub ich stehe bissl auf dem Schlauch.
Wir haben für unseren Mandanten dessen Forderung zur Inso-Tabelle angemeldet. Schuldner sind Herr Y und Frau Y.
Ist die Forderungsanmeldung dann doppelt zu berechnen,
ja
bzw. sind das zwei unterschiedliche Sachen oder darf ich das nur einmal abrechnen? Weil an sich sind es ja auch zwei unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Aktenzeichen bei Gericht.
Oder kann ich die Gebühr evlt. erhöhen?
Wäre für einen kurzen Hinweis dankbar.
LG Hanna
- Anahid
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Lach Hanna....ich wollte auch schon schreiben, dass Jupp die Antwort gut versteckt hat. Ich musste auch dreimal hingucken
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Hanna, ne Erhöhung gibts immer nur wenn du zwei (oder mehr) Mandanten hast. Nur weil auf der Gegenseite mehrere Gegner sind, entsteht keine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG (dort: AUFTRAGGEBER ...)
- Hanna_73
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tiko - ne ich meinte das nicht wegen der erhöhungsgebühr, sondern ob es zwei verschiedene angelegenheiten sind und ich deshalb zwei rechnungen machen muss. aber danke für den lieben hinweis zu 1008 VV