Forderung richtig berechnet? Verkehrsunfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
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#1

15.03.2011, 16:37

Kurz vor Feierabend packt mich die geistige Umnachtung und ich weiß auf die einfachsten Fragen keine Antworten mehr :roll:

Mandant kommt zu uns mit Gutachten, wonach der Wagen nach dem Unfall Totalschaden hat. Im Gutachten steht, dass der Wiederbeschaffungswert steuerneutral 2.600,-- € beträgt, der Restwert 500,-- € inkl. Mwst. Jetzt zieh ich doch die 500,-- € von den 2.600,-- € ab und mache den Differenzbetrag zzgl. Kostenpauschale bei der Versicherung geltend, nicht wahr? :oops:
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#2

15.03.2011, 16:40

Jep, aber zzgl. der Gutachterkosten, falls der Mandant den beauftragt hat. Zahlung direkt an den Gutachter verlangen, dann müßt ihr nicht noch weiterleiten.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

15.03.2011, 16:42

Ach ja, genau. Siehste, die hab ich jetzt vergessen. Hatte nur geschrieben, dass die Zahlung direkt an den Gutachter erfolgen soll, beim Gegenstandswert hab ich den vergessen. Danke dir.
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#4

15.03.2011, 16:50

Und dann ggf. 14 Tage Nutzungsausfall, Ab- und Anmeldekosten... :pfeif
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#5

15.03.2011, 16:52

Auch bei Totalschaden? Mache zwar an sich gern und öfter mal Verkehrssachen, aber einen Totalschaden hatte ich bisher auch noch nie :oops:
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#6

15.03.2011, 16:56

Wenn Dein Mandant ein Ersatzfahrzeug beschafft, klar. Die übliche Zeit zur Ersatzbeschaffung müßte im Gutachten angegeben sein. Meist werden 14 Tage angesetzt. An- und Abmeldekosten geben einige Gerichte pauschal, andere nur konkret mit Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten.
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#7

15.03.2011, 17:01

Außerdem kannst du auch noch die Kosten für neue Kennzeichen abrechnen, falls angefallen.
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#8

15.03.2011, 17:03

Ja, will er. Er hat eine Pizzeria und will seinen Privatwagen nicht dafür nutzen. Nutzungsentschädigung sind 23,-- € pro Ausfalltag, Wiederbeschaffungsdauer 10-12 Kalendertage. Dann würde meine Forderung sich so zusammensetzen:

Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert --- 2.100,00 €
Allgemeine Auslagenpauschale ------------------- 20,00 €
Gutachterkosten ---------------------------------- 616,41 €
Nutzungsentschädigung -------------------------- 276,00 €
Gesamtsumme ---------------------------------- 3.017,41 €
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#9

15.03.2011, 17:09

Oh, gewerblich. Da mußt Du mal noch wegen Vorhaltekosten gucken, dafür gibt es ggf. gar nicht den Nutzungsausfall.
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#10

15.03.2011, 17:11

Hmm, ich sollte, bevor ich das ausdrucke, nochmal mit Chef drüber sprechen, besser ist das. Da war auch irgendwas mit 1.000,-- €, die der Unfallverursacher unsrem Mandanten gegeben hat, weil er die Klamotte nicht über die Versicherung abwickeln wollte.
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