Kurz vor Feierabend packt mich die geistige Umnachtung und ich weiß auf die einfachsten Fragen keine Antworten mehr
Mandant kommt zu uns mit Gutachten, wonach der Wagen nach dem Unfall Totalschaden hat. Im Gutachten steht, dass der Wiederbeschaffungswert steuerneutral 2.600,-- € beträgt, der Restwert 500,-- € inkl. Mwst. Jetzt zieh ich doch die 500,-- € von den 2.600,-- € ab und mache den Differenzbetrag zzgl. Kostenpauschale bei der Versicherung geltend, nicht wahr?
Forderung richtig berechnet? Verkehrsunfall
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Jep, aber zzgl. der Gutachterkosten, falls der Mandant den beauftragt hat. Zahlung direkt an den Gutachter verlangen, dann müßt ihr nicht noch weiterleiten.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ach ja, genau. Siehste, die hab ich jetzt vergessen. Hatte nur geschrieben, dass die Zahlung direkt an den Gutachter erfolgen soll, beim Gegenstandswert hab ich den vergessen. Danke dir.
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Und dann ggf. 14 Tage Nutzungsausfall, Ab- und Anmeldekosten...
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Auch bei Totalschaden? Mache zwar an sich gern und öfter mal Verkehrssachen, aber einen Totalschaden hatte ich bisher auch noch nie
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Wenn Dein Mandant ein Ersatzfahrzeug beschafft, klar. Die übliche Zeit zur Ersatzbeschaffung müßte im Gutachten angegeben sein. Meist werden 14 Tage angesetzt. An- und Abmeldekosten geben einige Gerichte pauschal, andere nur konkret mit Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten.
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Außerdem kannst du auch noch die Kosten für neue Kennzeichen abrechnen, falls angefallen.
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Ja, will er. Er hat eine Pizzeria und will seinen Privatwagen nicht dafür nutzen. Nutzungsentschädigung sind 23,-- € pro Ausfalltag, Wiederbeschaffungsdauer 10-12 Kalendertage. Dann würde meine Forderung sich so zusammensetzen:
Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert --- 2.100,00 €
Allgemeine Auslagenpauschale ------------------- 20,00 €
Gutachterkosten ---------------------------------- 616,41 €
Nutzungsentschädigung -------------------------- 276,00 €
Gesamtsumme ---------------------------------- 3.017,41 €
Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert --- 2.100,00 €
Allgemeine Auslagenpauschale ------------------- 20,00 €
Gutachterkosten ---------------------------------- 616,41 €
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Gesamtsumme ---------------------------------- 3.017,41 €
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Oh, gewerblich. Da mußt Du mal noch wegen Vorhaltekosten gucken, dafür gibt es ggf. gar nicht den Nutzungsausfall.
- LuzZi
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Hmm, ich sollte, bevor ich das ausdrucke, nochmal mit Chef drüber sprechen, besser ist das. Da war auch irgendwas mit 1.000,-- €, die der Unfallverursacher unsrem Mandanten gegeben hat, weil er die Klamotte nicht über die Versicherung abwickeln wollte.
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