Forderung richtig berechnet? Verkehrsunfall
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und wenn Beschriftungen am Auto vorhanden sind, nicht die neuen vergessen
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- LuzZi
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Nee, keine Beschriftungen, was er mit den Kennzeichen macht, keine Ahnung. Ich guck mal, was Chef morgen sagt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Hallo Ihr Lieben,
habe folgenden Sachverhalt: Verkehrsunfall, ich soll gegenüber der Versicherung den Schaden beziffern.
so sieht das Gutachten aus:
Reparaturkosten ohne MWST 970,27 €
MWSt 184,35 €
Gesamtsumme: 1154,62 €
voraussichtliche Reparaturdauer ca 1 Tag
Wiederbeschaffungswert: 1950,00 €
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Ich kenne mich gar nicht mit Unfallsachen aus. Ich weiß nicht was ich rechnen soll, würde aber so rechnen:
Reparaturkosten 970,27 netto (da erst die MWst gezahlt wird, wenn die Reparatur auch stattgefunden hat?? )
Sachverständigenkosten brutto 352,48 €
Auslagenpauschale 30,00 €
+ RA Kosten 1,3 Gebühr aus 970,27 + SV Kosten + 30
-----------------------------------------------------------------
Was mit dem Wiederbeschaffungswert ist, weiß ich absolut nicht.
Danke für Eure Hilfe
habe folgenden Sachverhalt: Verkehrsunfall, ich soll gegenüber der Versicherung den Schaden beziffern.
so sieht das Gutachten aus:
Reparaturkosten ohne MWST 970,27 €
MWSt 184,35 €
Gesamtsumme: 1154,62 €
voraussichtliche Reparaturdauer ca 1 Tag
Wiederbeschaffungswert: 1950,00 €
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Ich kenne mich gar nicht mit Unfallsachen aus. Ich weiß nicht was ich rechnen soll, würde aber so rechnen:
Reparaturkosten 970,27 netto (da erst die MWst gezahlt wird, wenn die Reparatur auch stattgefunden hat?? )
Sachverständigenkosten brutto 352,48 €
Auslagenpauschale 30,00 €
+ RA Kosten 1,3 Gebühr aus 970,27 + SV Kosten + 30
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Was mit dem Wiederbeschaffungswert ist, weiß ich absolut nicht.
Danke für Eure Hilfe
- Adora Belle
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Alle Schadenersatzpositionen (also Reparatur, Pauschale, SV-Kosten etc) zusammen bilden den Gegenstandswert Deiner Anwaltsvergütung. Die wird üblicherweise separat berechnet und geltend gemacht, entweder im Anspruchsschreiben am Ende oder, falls repariert werden soll, nach Abschluss der Arbeiten, wenn alles beziffert ist, einschließlich USt und Nutzungsausfall.
Den Wiederbeschaffungswert brauchst Du nur, wenn es in den Totalschadensbereich geht.
Warum macht das nicht der Anwalt, wenn die Unfallregulierung offenbar nicht zum Kerngeschäft gehört und Du davon gar keine Ahnung hast?
Den Wiederbeschaffungswert brauchst Du nur, wenn es in den Totalschadensbereich geht.
Warum macht das nicht der Anwalt, wenn die Unfallregulierung offenbar nicht zum Kerngeschäft gehört und Du davon gar keine Ahnung hast?
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ok. Danke. Er ist in Urlaub und hat gesagt, ich soll das schon einmal vorbereiten. Ich gehe davon aus, dass ich demnächst öfters mal, wenn die Haftung klar ist, Anspruchsschreiben fertigen soll.
Danke
Danke
- Andy66
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 355
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Advolux
Wenn Du das öfter machen sollst, versuche eine Schulung zu bekommen. Das ist nämlich nicht so einfach, wie's von außen ausschaut.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt