FOlgesache Sorgerecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

15.04.2010, 11:24

Hi! ich begründe gerade eine Streitwertbeschwerde. Es ist ein altes Scheidungsverbundverfahren. Als Streitwert für SorgeR wurden 400,00 EUR angesetzt. Ich meine aber, dass 900 EUR anzusetzen sind. Steht es in irgendeiner gesetzlichen Vorschrift? Der Termin fand zwar nach der Reform statt, aber ich meine, es gelten alte Regeln. Ich kann aber nicht finden, wo dies gesetzlich geregelt war...
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Adora Belle
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#2

15.04.2010, 11:37

§ 48 Abs. 3 Satz 3 GKG, nachzulesen hier.
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