Fiktive Reisekosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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spatzn
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#1

09.04.2009, 11:39

Hallo,

brauche mal wieder Eure Hilfe.

Haben hier in einem Kostenfestsetzungsantrag unsere Kosten und Kosten des Terminsvertreters geltend gemacht.

Nun will die Rechtspflegerin die fiktiven Reisekosten unsererseits zum Termin wissen.

Was muss ich tun? Hier hat sowas noch keiner gemacht? Und muss ich das überhaupt tun, wenn wir gar keine Reisekosten im Kfa. angegegeben haben?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße, spatz.
Xuka
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#2

09.04.2009, 11:41

Du berechnest die Kosten, die entstanden wären, wäre Euer RA zum Termin gefahren, also TG, Reisekosten, Abwesenheitsgeld usw.
gkutes

#3

09.04.2009, 11:54

und ja, du musst das tun. Rpfl möchte wissen, ob es wirklich günstiger war, einen Terminsvertreter zu beauftragen.
wenn eure Reisekosten zB niedriger wären als die 0,65 VG, bekommt ihr nicht die volle Gebühr für den Terminsvertreter erstattet.
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