Hallo,
brauche mal wieder Eure Hilfe.
Haben hier in einem Kostenfestsetzungsantrag unsere Kosten und Kosten des Terminsvertreters geltend gemacht.
Nun will die Rechtspflegerin die fiktiven Reisekosten unsererseits zum Termin wissen.
Was muss ich tun? Hier hat sowas noch keiner gemacht? Und muss ich das überhaupt tun, wenn wir gar keine Reisekosten im Kfa. angegegeben haben?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße, spatz.
Fiktive Reisekosten
und ja, du musst das tun. Rpfl möchte wissen, ob es wirklich günstiger war, einen Terminsvertreter zu beauftragen.
wenn eure Reisekosten zB niedriger wären als die 0,65 VG, bekommt ihr nicht die volle Gebühr für den Terminsvertreter erstattet.
wenn eure Reisekosten zB niedriger wären als die 0,65 VG, bekommt ihr nicht die volle Gebühr für den Terminsvertreter erstattet.