fiktive Reisekosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nine
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#1

18.07.2008, 14:47

Hallo Ihr,
ich habe eine -vielleicht etwas doofe- Frage betreffend fiktive Reisekosten. Ich weiß, hier gibt es schon diverse Themen dazu, aber so ganz gefunden, wonach ich suche, habe ich nicht.
Und zwar:
Mandant aus Bremen, wir aus Bremen, Gericht in Karlsruhe. Man kann definitiv sagen, daß wir der "Hausanwalt" der Mandanten sind, zumal wir ja auch eh am selben Ort sind.
Jetzt hatte ich den KfA gefertigt inklusive Gebühren für den UB. Nun möchte da Gericht die erstattungsfähigen fiktiven Reisekosten von Bremen nach Karlsruhe mitgeteilt haben.

Jetzt bin ich mir aber völlig unsicher, ob die UNSERE meinen? Oder aber die für die Mdtin, die entstanden wären, wenn sich jemand aus der Firma ins Auto geschwungen hätte, um einen in Karlsruhe ansässigen RA Informationen zu übermitteln, sprich, die fiktiven Kosten einer Informationsreise.

Oder hätte das Gericht das dann auch geschrieben?!
Wahrscheinlich wirklich doof die Frage, aber ich bin mir jetzt nach dem stöbern hier im Forum total verunsichert.
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Blub
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#2

18.07.2008, 14:51

Nine hat geschrieben: Oder aber die für die Mdtin, die entstanden wären, wenn sich jemand aus der Firma ins Auto geschwungen hätte, um einen in Karlsruhe ansässigen RA Informationen zu übermitteln, sprich, die fiktiven Kosten einer Informationsreise.
ich glaube, die meinen genau das :)
gkutes

#3

18.07.2008, 14:57

ich glaube eher, die meinen die Kosten von euch...
Nine
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#4

18.07.2008, 15:09

hmpf...was denn nun? :-)

Also, ich würde DENKEN, daß da sonst auch stehen würde, daß wir die Kosten einer Informationsreise der Mdtin. bekannt geben sollten.
Ich denke mal, ich versuche es jetzt mit Kfz-Kosten und Abwesenheitsgeld des Anwalts. Die Frist läuft nämlich ab. Aber vielleicht wird ja noch die eine oder andere Annahme von jemanden bestätigt?
Nine
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#5

18.07.2008, 15:53

Die Sache erschwert sich für mich zunehmend.
Jetzt lese ich, daß dem RA nicht zugemutet werden kann oder soll, bei einer Streße von knapp 600 km pro Tour diese mit dem Auto zurückzulegen. Die Bahnkosten würden aber nur 206 Euro betragen. Von der Zeit nimmt es sich nicht viel. Beides ca. 10 Stunden. Definitiv hätte er ein Hotel nehmen müssen. Soll ich da die Höhe schätzen?
Wie würdet Ihr das machen? Oder soll ich hier gar mal gucken, wie teuer Flugkosten gewesen wären?
Der Streitwert hier ist sehr hoch und wenn ich nicht die Autofahrtkosten berechnen würde, wären die fiktiven Reisekosten definitiv niedriger als die Kosten des Unterbevollmächtigten.
gkutes

#6

18.07.2008, 16:16

also für das Hotel würde ich eines in der nähe nehmen und dort mal nach dem Zimmerpreis fragen (oder internet schauen) und dann diesen Betrag hernehmen. Schätzen kann man das ja immer schlecht.

ich würde auch auto ansetzen. der gegner muss ja dann erst mal einwenden, dass dies dem RA nicht zugemutet werden soll.

flug kannste natürlich schauen
von karlsruhe nach bremen fliegt die air b nur montags ;)
Nine
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#7

18.07.2008, 23:54

Ja, ich mußte das jetzt ganz schnell noch heute erledigen. Hab jetzt für die Bahnfahrt nachgesehen und den Betrag übernommen. Natürlich die teuerste Verbindung :-P Und Hotel hab ich einfach mal 70 Euro genommen. Denke, das kommt ganz gut hin. Und wir liegen dann bei den fiktiven Reisekosten über dem UB.
Mußte heute wegen Fristablauf raus. Hat Chefe natürlich NICHT notieren lassen, hab ich nur durch Zufall gesehen. Aber ist ja noch mal gut gegangen. Wenn das Gericht nun noch was wissen will, melden die sich schon. Hoffe ich :-P
Danke Euch allen erst einmal. Vielleicht melde ich mich ja noch mal zurück ;-)
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NORTHERN DINO
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#8

19.07.2008, 10:16

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass hier die anwaltlichen Reisekosten von HB nach KA gemeint sind. Da die RA-Kanzlei hier am Sitz der Partei residiert, sind RA-Reisekosten von HB nach KA auf jeden Fall erstattungsfähig nach der Rechtsprechung des BGH. Das Gericht möchte hier einfach die Reisekosten mit denen der UB vergleichen, da nur die günstigere Lösung erstattungsfähig ist.
Die Eigenschaft des "Hausanwalts" spielt dagegen so gut wie keine Rolle.

Hotelkosten sind bei dieser Entfernung wohl zuzugestehen und können nach ortsüblichen Tarifen geschätzt werden. Auch an das erhöhte Abwesenheitsgeld denken.
~ Grüßle ~
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Nine
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#9

21.07.2008, 16:19

Ja, hab ich jetzt auch so gemacht.
Mal abwarten, was das Gericht dazu sagt :-) Hab ja in der Eile jetzt mehr oder weniger alles geschätzt.
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