fiktive Reisekosten im KFB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Kimmy

#11

31.10.2007, 17:16

Doch, wie oben beschrieben: wohnen in Hamburg und verklagt wirste in Köln. Dann muss der Hamburger RA ja zum Termin nach Kölle fahren.
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Smilie
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#12

31.10.2007, 17:17

Hm, vielleicht hab ich mich dumm ausgedrückt. Hier ein Beispiel dann gehts besser:

Mandant wohnt in Berlin, Rechtsanwalt sitzt auch in Berlin, Termin ist in Köln => Reisekosten voll festsetzungsfähig

Mandant wohnt in München, Rechtsanwalt in Berlin, Termin in Köln
=> fiktive Reisekosten eines in München ansässigen RA sind festsetzungsfähig (wenn nicht die Reisekosten des Berliner RA geringer sind).
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#13

31.10.2007, 17:31

So isses! :daumen
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#14

02.11.2007, 10:00

:thx Jetzt hab ichs kapiert.
StineP

#15

02.11.2007, 10:06

Smilie hat geschrieben:Hm, vielleicht hab ich mich dumm ausgedrückt. Hier ein Beispiel dann gehts besser:

Mandant wohnt in Berlin, Rechtsanwalt sitzt auch in Berlin, Termin ist in Köln => Reisekosten voll festsetzungsfähig

Mandant wohnt in München, Rechtsanwalt in Berlin, Termin in Köln
=> fiktive Reisekosten eines in München ansässigen RA sind festsetzungsfähig (wenn nicht die Reisekosten des Berliner RA geringer sind).
Ich möchte das an dieser Stelle gern noch einmal aufgreifen und eine relativ blöde Frage dazu stellen:

Ab wann setze ich Reisekosten an?? Ich meine, gibt es zB ne km-Zahl, die ich nicht unterschreiten darf?

Bsp: Wir haben hier am Ort einen Mandanten. AG ist 3 km weg.

Bsp. 2: Siehe oben - LG ist 40 km entfernt.
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#16

02.11.2007, 10:32

Hm, gute Frage. Die richtige Antwort würde ich auch gerne wissen. Denke aber, dass es auf jeden Fall gerechtfertigt ist, wenn das Gericht nicht mehr im gleiche Ort ist, der Rechtsanwalt also "reisen" muss um zum Gerichtsort zu kommen.
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Kimmy

#17

02.11.2007, 10:37

mir sind keine "Mindestentfernungen" von Ort zu Ort bekannt. Nur wenn der Mdt. im selben Ort ist wie der Anwalt, können keine Reisekosten in Ansatz gebracht werden. Das ist in kleinen Ortschaften unproblematisch. In großen Städten wie Stuttgart, München, Hamburg etc. ärgerlich. Evtl. kann mit dem Mdt. eine entsprechende Vergütungsvereinbarung getroffen werden; diese hat bekanntlich aber nichts mit der Kostenerstattung durch die Gegenseite zu tun.
StineP

#18

02.11.2007, 12:03

Also wir haben eher wenige Mandanten hier am Ort, wenn ich ehrlich bin.

Ok, ich mache ein anderes Beispiel:

Mandant sitzt 20 km entfernt. wir sitzen quasi in der Mitte auf dem Weg zum 20 km entfernten Gericht.

Was kann ich dann festsetzen?

2. Wenn der Mandant hier am Ort wohnt und wir zum 3km entfernten Termin fahren: Keine Reisekosten?
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#19

02.11.2007, 12:35

Sitzt der Mandant weiter weg vom Gericht als der RA, dann kann man nur die Strecke RA-Gericht ansetzen.

Auch 3 km kann man berechnen, wenn es nicht gerade der Gerichtsort selbst ist (von einem Stadtrand zum anderen). Da ihr an eurem Kanzleisitz kein Gericht habt, also in einen anderen Ort fahren müsst, gibt es auch Reisekosten, denn es handelt sich eben nicht um den "Gerichtsort". Vielen RAen ist eine einstellige Strecke zu peinlich zu berechnen, aber angesichts von Geldknappheit gehen immer mehr dazu über, auch Kleinbeträge zu fordern.
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StineP

#20

02.11.2007, 12:37

Doch, leider ist es der Gerichtsort in meinem oben genannten Fall.. Aber sagen wir, wir - als RA in S-H. fahren zum 10 km entfernten Gericht HH-Altona, dann darf ich - muss ich - wie auch immer - die Kosten ansetzen....

Man muss ja mal Ordnung reinbringen in den Wust =)
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