Ach na schau. Und auch für Gina. Sie darf ja dann wegen
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, als auch der jeweiligen Prozesspartei gem. § 91 I 2 HS 2 ZPO i.V.m. §§ 19 I 1 Nr. 1, 5 I JVEG Reisekosten bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Bahn zu erstatten sind.
auch mal erster Klasse fahren, wenn sie Partei ist.
fiktive Reisekosten im KFA
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Ich hab niemanden, mit dem ich streiten wollte. Aber ich werd´s mir merken. Nur für den Fall, dass.....
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Sag das nicht: Zum Prozess kommste manchmal schneller als die Jungfrau zum Kind...
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Mandant = Freund vom Chef... (Noch Fragen?)cjdenver hat geschrieben:also erstmal grundsätzlich: der anwalt fährt beim mandanten (=kunden!) in dessen auto zu dessen termin mit? was ist denn bei euch los???
Anscheinend hat mein Chef die Idee inzwischen verworfen... Aber noch ist die Post vom Gericht mit dem Schriftsatz der Gegenseite nicht da... Wenn er mir eine Entscheidung liefert, die ihm in seiner Ansicht recht gibt, werde ich das gern zur Kenntnis nehmen und auch einen entsprechenden Schriftsatz formulieren...
Und natürlich gleich posten, schon allein, weil die Idee tatsächlich ziemlich seltsam ist (ich habe mich da gern belehren und bekehren lassen )
Vllt. hat aber auch nur die Referendarin den Auftrag zu suchen... Die findet aber nie was...
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Das sind ja schon mal optimale Voraussetzungen...pippilotta1512 hat geschrieben:
Vllt. hat aber auch nur die Referendarin den Auftrag zu suchen... Die findet aber nie was...
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ist dies eigentlich nur bei fiktiven Kosten so?Bei der Ermittlung der zu erstattenden Reisekosten ist eine Vergleichsberechnung durchzuführen und die Kosten der Anreise per Kfz mit den Kosten bei einer Anreise per Bahn zu vergleichen.
Wenn der gegn. RA wirklich mit dem Zug gefahren ist, ist das doch ohne Vergleichsrechnung erstattungsfähig, ja?
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Ja klar. Wenn Du tatsächlich reist, dann kann Dir keiner vorschreiben, womit - solange das angemessen ist.
ja, war kurz verwirrt
den preis müssen die mir erst noch nachweisen, aber des ist ja ein anderes thema
danke!
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Ich hab zu den fiktiven Reisekosten auch noch eine Frage.
Die Gegenseite hat für den Beklagten fiktive Reisekosten mit folgendem Hinweis beantragt:
Für den Beklagten sind fiktive Reisekosten für Informationstermine mit beantragt, die angefallen wären, wenn er sich von einem in Berlin ansässigen Rechtsanwalt hätte vertreten lassen.
Der sehr komplexe Sachverhalt mit der Vielzahl von Details, der in der ersten Instanz immerhin zu einer Verfahrensdauer von 2014 bis 2016 führte, konnte in einem Besprechungstermin nicht abschließend vorbereitet und besprochen werden. Es waren zwei Besprechungstermine in der ersten Instanz und ein Besprechungstermin in der zweiten Instanz erforderlich.
Ist das tatsächlich Ok.?
Die Gegenseite hat für den Beklagten fiktive Reisekosten mit folgendem Hinweis beantragt:
Für den Beklagten sind fiktive Reisekosten für Informationstermine mit beantragt, die angefallen wären, wenn er sich von einem in Berlin ansässigen Rechtsanwalt hätte vertreten lassen.
Der sehr komplexe Sachverhalt mit der Vielzahl von Details, der in der ersten Instanz immerhin zu einer Verfahrensdauer von 2014 bis 2016 führte, konnte in einem Besprechungstermin nicht abschließend vorbereitet und besprochen werden. Es waren zwei Besprechungstermine in der ersten Instanz und ein Besprechungstermin in der zweiten Instanz erforderlich.
Ist das tatsächlich Ok.?
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Nein. Fiktive Kosten dienen nur zur Vergleichsberechnung, um zu ermitteln, ob tatsächlich entstandene Kosten der Höhe nach erstattungsfähig sind.
Wenn hier Mandant und Anwalt im gleichen Ort sitzen, und Besprechungen durchführen, entstehen dabei keine erstattungsfähigen Kosten. Die tatsächlichen Reisekosten von Anwalt und Mandant zu den Gerichtsterminen sind aber erstattungsfähig.
Wenn hier Mandant und Anwalt im gleichen Ort sitzen, und Besprechungen durchführen, entstehen dabei keine erstattungsfähigen Kosten. Die tatsächlichen Reisekosten von Anwalt und Mandant zu den Gerichtsterminen sind aber erstattungsfähig.