Fahrtkosten trotz UBV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
beauty80

#1

17.04.2012, 13:11

Hallo ihr Lieben,

hab mal eine etwas "blöde" Frage.
Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten in einer OWi Sache. Gericht ist 300 km vom Wohnort Mandant und unserer Kanzlei entfernt. Mit der Terminswahrnehmung haben wir einen UBV beauftragt (Gebührenteilung). Das Verfahren wird in der mdl. Verhandlung eingestellt.
Kann ich jetzt bei Mdt trotzdem die "fiktiven" Reisekosten abrechnen (sind niedriger als die Kosten UBV)?
Danke für eure Hilfe
gkutes

#2

17.04.2012, 13:13

warum willst du das machen?
beauty80

#3

17.04.2012, 13:16

naja...die RSV bezahlt ja den UBV nicht...d.h. wir geben die Hälfte der Gebühren an den UBV ab...
wenn wir jetzt rein theoretisch für Mdt zum Termin gefahren wären, hätten wir die Fahrtkosten ja auch bei Mdt abgerechnet...
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#4

17.04.2012, 13:23

Wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist, zahlt die RSV nicht eine Verkehrsanwaltsgebühr, wenn Gerichtsort mehr als 100 km vom Wohnort des Mandanten entfernt ist? Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
gkutes

#5

17.04.2012, 13:24

warum zahlt die RSV nicht?
ich meine hier schon gelesen zu haben, dass ab einer gewissen km-zahl (100?) der UBV schon übernommen wird.
beauty80

#6

17.04.2012, 13:27

diese 100 km-Regel kenn ich auch...die von der RSV sagen aber, dass diese Sonderregelung NICHT Straf- und Bußgeldangelegenheiten betrifft, sondern nur Zivilverfahren...ich weiß auch nich....
Kann ich das irgendwo nachlesen?
und weil die halt nicht zahlen, war der Gedanke meiner Chefin halt, dass man dann halt die fiktiven Reisekosten bei Mdt abrechnen könnte

Edith by Pepples: Bitte keine Klarnamen, das kann zu Problemen führen.
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#7

17.04.2012, 13:30

Musst du mal in den ARB schauen, ob das nur für Zivilverfahren gilt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#8

17.04.2012, 13:34

Ich hab jetzt nur mal bei einer RSV geschaut, da ist es für OWi ausgeschlossen.

Aber beim Mandanten fiktive Reisekosten abzurechnen, find ich auch nicht so richtig. Habt ihr denn mit ihm dahingehend etwas vereinbart?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
beauty80

#9

17.04.2012, 13:42

danke dir...was meinst du zu meiner anderen Frage? Könnte man rein theoretisch die Fahrtkosten bei Mdt abrechnen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17600
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

17.04.2012, 13:47

Es ist fraglich, ob die RSV die Reisekosten übernimmt. Die Übernahme solcher Kosten ist nämlich in vielen Versicherungsverträgen ausgeschlossen, sodass Du dann grundsätzlich gegenüber dem Mandanten abrechnen müsstest.

Selbstverständlich kannst Du Gebühren, die Dir zustehen und von der RSV nicht gezahlt werden, gegenüber dem Mandanten geltend machen. Wenn Du keine UBV-Kosten gegenüber dem Mandanten abrechnest, denke ich schon, dass Du Reisekosten abrechnen könntest. Nur.....wer trägt die Differenz? Du sagst ja selbst, dass die UBV-Kosten höher sind als die Reisekosten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten