Fahrtkosten trotz UBV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#11

17.04.2012, 13:51

naja...die RSV bezahlt ja den UBV nicht...d.h. wir geben die Hälfte der Gebühren an den UBV ab...
wenn wir jetzt rein theoretisch für Mdt zum Termin gefahren wären, hätten wir die Fahrtkosten ja auch bei Mdt abgerechnet...
richtig, die RSV zahlt den UVB nicht, weils keine UBV Kosten á la die 34er in OWI Sachen gibt... das erlaubt dir aber nicht, Fahrtkosten abzurechnen die nicht entstanden sind. Ihr seid nicht hingefahren, d.h. ihr könnt auch keine Fahrtkosten verlangen. So seh ich das ...
beauty80

#12

17.04.2012, 15:15

danke euch für eure Antworten
Rosa: so sehe ich das ja auch...Reisekosten können m.E. nur abgerechnet werden, wenn sie auch tatsächlich entstanden sind - sind sie aber nicht...aber du weißt doch wie Chefs manchmal sind, wenn sie ne "glorreiche" Idee haben
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Adora Belle
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#13

17.04.2012, 15:27

Das hätte halt vorher mit dem Mandanten besprochen werden müssen. Wenn ich die Gebühren für einen Verteidiger teile, dann zahl ich ja als Anwalt drauf. Das müßte schon eigentlich der Mandant bezahlen.
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