Hallo zusammen,
Mdt. wohnt in S und beauftragt einen Anwalt in H mit seiner Vertretung. Gericht befindet sich in L. Die Gebühren sind alle klar. Folgende Frage:
Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?
Bezüglich der weiteren Gerichtstermin werde ich monieren, dass lediglich Fahrtkosten zwischen Wohnort S des Gegners und Gerichtsort L erstattungsfähig sind.
GA sitzt in H, das ist weiter weg.
Nur bei dem o. g. Termin bin ich mir unsicher, ich würde es monieren.
Danke für Eure Tipps!
Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin
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- Liesel
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Nein. Gegner wohnt in S - Verhandlung war in S. Erstattungsfähig sind maximal Reisekosten eines Anwaltes aus S.Randfichte72 hat geschrieben: Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?
LEBE DEN MOMENT
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Danke! Habe ich so rausgeschickt. Mal sehen, was kommt.
Bin am ersten Adventswochenende wieder im Erzgebirge zum Weihnachtsmarkt!
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Erstes Adventswochenende, 25.11. - Freitag - nachmittag, den ganzen Samstag, 26.11. und am Sonntag 27.11. gegen 14.00 Uhr geht es wieder in den Norden. Glühwein?