Fahrtkosten Rechtsanwalt Ortstermin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Randfichte72
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#1

03.11.2016, 12:10

Hallo zusammen,

Mdt. wohnt in S und beauftragt einen Anwalt in H mit seiner Vertretung. Gericht befindet sich in L. Die Gebühren sind alle klar. Folgende Frage:

Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?

Bezüglich der weiteren Gerichtstermin werde ich monieren, dass lediglich Fahrtkosten zwischen Wohnort S des Gegners und Gerichtsort L erstattungsfähig sind.
GA sitzt in H, das ist weiter weg.

Nur bei dem o. g. Termin bin ich mir unsicher, ich würde es monieren.
Danke für Eure Tipps!
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#2

03.11.2016, 13:13

Randfichte72 hat geschrieben: Gerichtstermin 1 fand als mündliche Verhandlung an Ort und Stelle in S statt.
GA macht nun Fahrtkosten geltend von H nach S.
Sind diese erstattungsfähig?
Nein. Gegner wohnt in S - Verhandlung war in S. Erstattungsfähig sind maximal Reisekosten eines Anwaltes aus S.
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#3

03.11.2016, 14:51

Danke! Habe ich so rausgeschickt. Mal sehen, was kommt.
Bin am ersten Adventswochenende wieder im Erzgebirge zum Weihnachtsmarkt! :-)
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#4

03.11.2016, 15:17

Wann genau?
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#5

04.11.2016, 13:19

Erstes Adventswochenende, 25.11. - Freitag - nachmittag, den ganzen Samstag, 26.11. und am Sonntag 27.11. gegen 14.00 Uhr geht es wieder in den Norden. Glühwein? :-)
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#6

07.11.2016, 13:16

Freitag Abend wäre gut.
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