Also ich persönlich finde das Urteil in dieser Hinsicht nicht sehr aussagekräftig und verwertbar.Darkeyes hat geschrieben:Eben deswegen kann ein Fachanwalt höhere Gebühren verlangen, weil er ein höheres Haftungsrisiko trägt.Supersabsy hat geschrieben:Ich denke auch, dass dieser Titel "Fachanwalt" den Mandanten einfach nur vermitteln soll, dass sich der RA in diesem Rechtsgebiet wirklich gut auskennt.".
Das hab ich jedenfalls auch von Engler. Und ich hab auch ein Urteil von ihm vom OLG Zweibrücken vom 22.05.06, 2 U 6/05
Aber in der Praxis machen wir das auch nicht, obwohl Cheffe fachanwältin ist.
Wir haben hier bei zwei Anwälten 4 Fachanwaltstitel. Meine Chefin hat bei einem Seminar gehört, dass sie mehr Geld verlangen könne. Ich soll das nun prüfen. So richtig schwarz auf weiß steht das nirgends. Man hat ihr zum Beispiel dort gesagt, die 190,00 € Erstberatungsgebühr könne sie immer nehmen, die Kappung fällt bei Fachanwälten weg. Meines Erachtens nach Humbuk, oder kann jemand das bestätigen?