Fachanwalt = höhere Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SusannLE
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#31

11.12.2008, 12:29

Darkeyes hat geschrieben:
Supersabsy hat geschrieben:Ich denke auch, dass dieser Titel "Fachanwalt" den Mandanten einfach nur vermitteln soll, dass sich der RA in diesem Rechtsgebiet wirklich gut auskennt.".
Eben deswegen kann ein Fachanwalt höhere Gebühren verlangen, weil er ein höheres Haftungsrisiko trägt.

Das hab ich jedenfalls auch von Engler. Und ich hab auch ein Urteil von ihm vom OLG Zweibrücken vom 22.05.06, 2 U 6/05

Aber in der Praxis machen wir das auch nicht, obwohl Cheffe fachanwältin ist.
Also ich persönlich finde das Urteil in dieser Hinsicht nicht sehr aussagekräftig und verwertbar.

Wir haben hier bei zwei Anwälten 4 Fachanwaltstitel. Meine Chefin hat bei einem Seminar gehört, dass sie mehr Geld verlangen könne. Ich soll das nun prüfen. So richtig schwarz auf weiß steht das nirgends. Man hat ihr zum Beispiel dort gesagt, die 190,00 € Erstberatungsgebühr könne sie immer nehmen, die Kappung fällt bei Fachanwälten weg. Meines Erachtens nach Humbuk, oder kann jemand das bestätigen?
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LuzZi
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#32

11.12.2008, 12:31

Das ist mir allerdings auch neu. Ich wüsste auch nicht, wo das stehen soll.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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SusannLE
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#33

11.12.2008, 12:43

Na klar gibt es die höhere Sorgfaltspflicht. Andererseits sehe ich das so: jeder Anwalt hat eine sehr hohe Sorgfaltspflicht. Jetzt zu sagen, dass ein FA mehr davon hat, ist sicherlich falsch. Dann müsste sich ja ein Nicht-FA weniger Mühe geben dürfen.

Alle wollen immer mehr Gebühren, aber begründen kann es keiner. Letztlich kann man ja sicher versuchen mehr abzurechnen, vor wem man das dann wie begründet, ist ein anderes Thema.
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SusannLE
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#34

11.12.2008, 12:43

Ach übrigens: kann hier jemand Rn. 408 von Vollkommer / Heinemann "Anwaltshaftung" veröffentlichen oder ist das nicht zulässig?
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lady_lydili
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#35

11.12.2008, 12:53

Maden in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> schreibt hierzu: Auch wenn der Verteidiger Spezialist auf einem bestimmten Gebiet ist, bleibt das Gebiet als soclhes schwierig und es ist nicht zulässig, die Erhöhung der Gebühr mit der Begründung zu verneinen, für die Mehrzahl der RAe sei dei Sache zwar schwierig, für diesen Verteidiger als Spezialisten aber nicht.
Sh. auch LG Nürnberg-Fürth, Anwaltsblatt 69, 208, LG Karlsruhe, Anwaltsblatt 80, 121 usw.
aber es geht doch in dem urteil darum, dass man dem fachanwalt die erhöhung aufgrund schwierigkeit, umfang nicht verwehren darf mit der begründung, dass er fachanwalt ist.

es geht meiner meinung nicht darum, dass er höhere als ein anderer anwalt ansetzen darf.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Francis
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#36

11.12.2008, 13:13

Ich hab das hier nicht von Anfang an gelesen, aber ich finde es weniger als absolut nicht ok, wenn ein Anwalt, nur weil er Fachanwalt ist, höhere Gebühren ziehen dürfe als ein Anwalt, der nicht Fachanwalt ist.

Jeder Anwalt hat gem. BRAO dafür zu sorgen, dass sein Mandant nach Kräften und allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu vertreten ist. Und das soll auch entsprechend honoriert werden, Fachanwalt hin oder her. Wer seinen Fachanwalt machen möchte, soll dies tun. Aber nicht zu Lasten derer, die sich nicht Fachanwalt nennen möchten, aber dennoch ihre Mandanten ordentlich und erfolgreich vertreten.

Und mal ganz nebenbei: Plinsen gibts überall, bei Fachanwälten oder eben Nichtfachanwälten. Und wenn so ein Fachanwalt höhere Gebühren ziehen will, weil er sich eben Fachanwalt schimpfen darf, geht mir offen gesagt, das Messer in der Tasche auf.

Wir sind nicht mehr in BRAGO-Zeiten, in denen ein Anwalt aus den neuen Ländern um 10 % gekürzte Gebühren bekommt, nur weil er in einem bestimmten Gebiet ansässig ist. Das ist diskriminierend und eine Schande!

Ich will hier keinem zu nahe treten, es soll sich um Gottes willen auch keiner angesprochen fühlen, aber ich muss meinem Ärger mal Luft machen. Ein Anwalt hat sich ständig weiter zu bilden, was auch mit Kosten und Zeit verbunden ist. Egal, ob Fachanwalt oder nicht.

Wir hatten hier letztens einen Fall in einer Nachlassangelegenheit, Auskunft und Forderung. Der Anwalt auf der Gegenseite ist eben Fachanwalt für Erbrecht, aber was der Typ für einen Käse geschrieben hat (natürlich im streitigen Verfahren mit Pauken und Trompeten hinten runtergekippt), selbst ich mit meinem bescheidenen BGB-Kenntnissen hätte es besser gemacht.

Und so einem noch mehr Gebühren hinterherzuwerfen, ist mehr als unangemessen.

Sorry nochmal, aber das musste mal sein.
StineP

#37

11.12.2008, 14:04

Und so einem noch mehr Gebühren hinterherzuwerfen, ist mehr als unangemessen.
Alle über einen Kamm zu scheren, ist genauso unangemessen.

Muss leider auch mal meinen Senf dazu geben.

JEDER Anwalt - ob Fachanwalt oder nicht, hat bezüglich vieler Gebühren im RVG einen Ermessensspielraum. Dass man nun Fachanwälten einen höheren Gebührensatz grundsätzlich zuschreibt, finde ich völlig in Ordnung. Denn in der Regel geht die Fachanwaltschaft einher mit viel mehr Aufwand als zB die Beitreibungssachen etc.

Sich nun darüber zu beschweren, finde ich allerdings unangemessen. Hat ein Nicht-Fachanwalt viel Aufwand, handelt es sich um eine besonder schwierige Angelegenheit etc., steht ihm doch grundsätzlich (und das schon seit Einführung) § 14 RVG zur Seite. Kann er das ordentlich begründen, dann darf auch ein Nicht-Fachanwalt höhere Gebühren verlangen.

Jeder der von diesem Recht keinen Gebrauch macht, ist selber Schuld.

Mein Chef ist Fachanwalt für Steuerrecht und ich kann - einfach, weil ich da ebenso mit beschäftigt bin - durchaus behaupten, dass wir für ne Steuersache viel mehr Aufwand haben als für alles andere. Wieso wir da nicht mehr Geld für verlangen dürfen, ist mir unklar.

Das ist diskriminierend und eine Schande!
Eine Schande ist lediglich, dass es so viele Nicht-Fachanwälte gibt, die meinen, sie würden ja sooooooooooo viel weniger verdienen.

Mal ehrlich, hätten nur die Hälfte unserer Chefs in den letzten 4 Jahren mal zu einem RVG-Seminar gegangen, dann würden sie wahrscheinlich ganz anders und viel effektiver abrechnen....


Meine Meinung...
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Darkeyes
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#38

11.12.2008, 14:33

irgendwie hab ich hier und jetzt den Eindruck, als ginge es darum, dass jeder Nicht-Fachanwalt nicht genug gewürdigt wird bzw. dass behauptet wird, diese hätten weniger Arbeit mit den Mandanten.

Ich finde, dass das völlig am Thema vorbeigeht und die Diskussion etwas unnütz ist.

Wenn dieser § 14 RVG nunmal so geschieben steht, dann kann jeder RA ihn so auslegen, wie es ihm passt. Das lässt dieser § nun mal zu.

Nur weil einige Anwälte (egal ob Fachanwalt oder nicht!!) die Paragrafen nicht zu ihren Gunsten nutzen und die Gebühren nicht voll ausreizen, heißt dass noch lange nicht, dass man das nicht machen darf.

Dieses Thema sollte nicht zum "jeder hackt auf jeden rum"-Thema werden.

Und das war meine Meinung.



(Nur mal so nebenbei. ich vergleiche jetzt mal die Rechtsfachwirte mit den Fachanwälten. Wollt Ihr, liebe Rechtsfachwirte, für das gleiche Geld arbeiten, wie eine Refa ohne ReFaWi-Kurs??? (Mal abgesehen davon, dass es in der Realität vielleicht so ist))
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SusannLE
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#39

12.12.2008, 16:59

Du triffst den Nagel auf den Kopf, Darkeyes. Außerdem wollte ich doch einfach nur wissen, ob es irgendwo schwarz auf weiß steht, dass man mehr abrechnen kann. Denn meines Erachtens nach ist das nicht der Fall.
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madeja
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#40

12.12.2008, 22:05

Der Fachanwalt darf nicht für seinen Titel mehr abrechnen; § 14 Abs. 1 RVG gibt den Kriterienkatalog vor und da steht weder Fachanwalt noch Doktor- oder Professorentitel, noch sonst Vergleichbares drin.

Der Fachanwalt sollte aber auf Grund seiner besonderen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen einen Fall in deutlich weniger Zeit bearbeiten können als ein nicht-Fachanwalt. Und diesen Vorteil darf er sich in die eigene Tasche stecken: ob ein Fall schwierig und/oder umfangreich ist bestimmt sich nämlich nach der objektiven Schwierigkeit bzw. dem objektiven Umfang. Und nicht danach, ob es für den individuellen Anwalt besonders schwierig oder umfangreich ist. Demzufolge kann es passieren, dass ein Fachanwalt einen objektiv schwierigen und umfangreichen Fall in wenigen Minuten erledigt, wofür ein Allgemeinanwalt möglicherweise etliche Stunden benötigen würde. Es bleibt dann aber ein umfangreicher bzw. schwieriger Fall, der auch so abgerechnet werden kann.

Im Übrigen müssen die Fachanwälte halt versuchen, ihre besondere Qualifikation in Vergütungsvereinbarungen durchzusetzen. Gerade bei Stundenvereinbarungen muss(!) der Stundensatz deutlich höher als von Generalisten sein, sonst würde der besonders kenntnisreiche und schnelle Fachanwalt schlicht verhungern.
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