Euer okay für diesen KFA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#11

22.06.2010, 15:36

BBTB hat geschrieben:..., dass er da in Zukunft daran denkt.
Sollte er nicht mehr vergessen!
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#12

22.06.2010, 15:42

also es ist nichts tituliert. somit hat sich die Anrechnung also erledigt. Im Urteil steht nur: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Aber, und ich weiß, ich fange an, mit meiner Fragerei bestimmt an deine letzten Nerven zu gehen: Wenn ich doch aber nur die 1,3 VG mit der Anrechnung festsetzen lasse, dann kriegen wir ja noch weniger von der Gegenseite als wenn ich nur die 1,3 VG habe.
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#13

22.06.2010, 15:43

Während ich abgesendet habe kam die Erleuchtung. Wir können ja dann, wenn es denn tituliert wäre, die 1,3 GG mit der ZV beitreiben :!: Den Rest, welchen wir mit dem KFA verlangen, ist ja dann noch der Rest, der uns außerdem zustünde. Boah, ich geh mir grad selbst auf den Keks, dass ich son Wusel in meinem Kopf habe
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#14

22.06.2010, 15:45

Ich glaub, jetzt hast du´s begriffen. Genau, es ist so, wenn die 1,3 GG tituliert ist, kannst du die vom Gegner voll verlangen, mußt allerdings dann die hälftige Anrechnung im Kofe-Verfahren vornehmen. Dann bekommst du vom Gegner komplett die Gebühren, die bei euch enstanden sind.

Wenn die GG nicht mit tituliert ist, bleibt halt der Mandant bzw. die RSV auf der hälftigen GG sitzen.
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#15

22.06.2010, 15:52

ich danke dir vielmals für deine Geduld :thx

Hab ich wieder viel Neues gelernt und werde mal meinen Chef darauf ansprechen, dass er in Zukunft an die außergerichtlichen Kosten bei seinen Klageanträgen denken muss.

Also wie schon geschrieben, ein großes Dankeschön an dich für die Hilfe :wink1
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