Wir haben in einer Angelegenheit eine Erstberatung durchgeführt.
Gegenüber dem Mandanten haben wir die Erstberatung mit ca. 80 Euro brutto abgerechnet.
Jetzt beschwert sich Mandant, warum wir nicht über RS abrechnen (klar, weil uns diese bislang nicht bekannt war).
Kein Problem, dann rechnen wir halt gegenüber der RS ab. Nun hab ich mich gefragt, ob ich nicht einfach die alte Rechnung ausbuchen sollte und dann ne 190,00 Euro netto Rechnung erstellen sollte und diese an die RS schicken sollte...
Was meint Ihr dazu?
Erstberatung zuerst gegenüber Mandant dann gegenüber RS
- petzilein
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Warum habt ihr den mit dem Mandanten nur 80,00 € brutto abgerechnet.... Lag da eine pauschal-Vereinbarung zugrunde.... Oder WARUM?
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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- Ciara
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Der Mandant kann doch die Rechnung auch selbst bei der RSV einreichen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Ja, der Mandant kann das machen, aber sie hat ja geschrieben, dass sie gegenüber der RSV 190,00 EUR abrechnen will. Warum auch nicht. Was sagt denn dein Chef dazu? Ich würde ihn einfach fragen, ob du das so machen sollst.
- Liesel
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Da wird sich der Mandant aber fragen, warum jetzt auf einmal 190,00 Euro in Rechnung gestellt werden.
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eigentlich in diesem Fall "er"...aber sie hat ja geschrieben, dass sie gegenüber der RSV 190,00 EUR abrechnen will
Hab grad mit Cheffe gesprochen... In diesem Fall schicken wir die Rechnung so wie sie ist der RS. Aber er war begeistert von der Idee grundsätzlich Beratung ggü. RS mit 190,00 Euro abzurechnen..
Das ganze verschenkte Geld in der Vergangenheit... wenn das auf meinem Konto wäre....
- Liesel
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Also ich finde es - gelinde gesagt - bedenklich, wenn man mehr abrechnet, nur weil eine RSV zahlen muß.
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