Erstberatung zuerst gegenüber Mandant dann gegenüber RS

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

01.09.2011, 12:26

wundert mich eher, dass ihr vorher immer pauschal 80 abgerechnet habt. Kommt ja wohl auch bissle auf den Umfang der Angelegenheit an.
pauschal erstmal 190 wenn RSV ist, abzurechnen, find ich völlig iO
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petzilein
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#12

01.09.2011, 12:45

Ja, das wundert mich ehrlich gesagt auch ein bissel..... aber ist ja auch egal....
Fakt ist, dass Du dem Mandanten gegenüber nicht 80,00 € abrechnen kannst und dann gegenüber der RS auf einmal auf 190,00 € netto steigst.

Also die bereits erstellte Rechnung an die RS senden...... Basta :lol:
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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SonicEvil
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#13

01.09.2011, 13:06

pauschal erstmal 190 wenn RSV ist, abzurechnen, find ich völlig iO
Danke dass du mir beistehst...
Mein neuer Chef denkt da scheinbar nicht so wirtschaftlich wie ich... Liegt wohl an den Erfahrungen meiner letzten Kanzlei..
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