erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 693
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#1

07.05.2013, 15:52

Wir haben ein VU gegen die GS erwirkt.GS hat EInspruch eingelegt. Jetzt Urteil wonach VU aufrechterhalten.

Hatte schon kFA wegen VU damals gemacht, aber noch keinen Kfb bekommen.

Wie jetzt festsetzen lassen? Alten KFA für erledigt erklären (da ja 3105 nicht mehr anfällt) und neuen KFA raus mit der 3104 statt 3105?
Danke
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.05.2013, 17:14

Neuen KFA mit den neuen Gebühren abzgl. bereits durch KFA vom .... festgesetzter ..... €.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3274
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#3

07.05.2013, 17:18

Wie Anahid, nur .... abzüglich bereits am .... beantragter ... €
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

07.05.2013, 17:33

Anahid hat geschrieben:abzgl. bereits durch KFA vom .... festgesetzter ..... €.
:patsch

Sollte natürlich heißen: abzgl. bereits durch KFB vom festgesetzter ... €

Wenn es noch keinen gibt, dann wie sansibar. :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 693
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#5

08.05.2013, 16:35

:thx
Zweite Chefin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 461
Registriert: 11.11.2009, 18:03
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Düsseldorf

#6

14.05.2013, 07:35

Nicht alten zurücknehmen und neuen machen !
Wegen des Zinsbeginns den alten nur "korrigieren".
JLKL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2009, 13:19
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

17.05.2013, 12:06

Hallo zusammen,
ich habe hier ein ähnliches Problem. Im Sitzungsprotokoll steht folgendes:
"Der Antragsteller (ist die Gegenseite) trägt vorab die durch die Säumnis im Termin am 22.01.2013 entstandenen Kosten. Im übrigen trägt der Antragsteller 59% und der Antragsgegner 41% der Kosten des Verfahrens.".
Wenn doch eh keine 3105 anfällt, wieso dann explizit der erste Satz? Das ist verwirrend. Kann mir jemand sagen, wie ich abrechne?
Folgender Fall: Im Termin am 21.01. hat meine Chefin beantragt, VU zu erlassen, da der Antragstellervertreter keinen Antrag gestellt hat.
Der VU wurde erlassen, die Gegenseite hat Einspruch eingelegt. Im Termin wurde beantragt, den VU-Beschluss aufzuheben. Beschluss: VU wird aufrecht erhalten, Mandant wurde aber antragsgemäß verpflichtet.
Und dann diese Kostenentscheidung. Kann mir jemand bitte helfen?
:thx
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier :-P
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

17.05.2013, 12:09

Mit dem Stichwort "Säumniskosten" findest du mit der Suchfunktion zahlreiche Beiträge hierzu. :wink:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
JLKL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2009, 13:19
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

17.05.2013, 12:10

Danke Liesel! Ich weiß hier nie, was ich eingeben muss, um was passendes zu finden.
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier :-P
Antworten