erst außergerichtl.,dann MB, dann Klageverfahren-Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rehlein39
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#1

04.03.2008, 09:17

Guten Morgen,

brauche Hilfe:

wir haben Gegner außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert, passierte nichts, also MB gemacht, passierte immer noch nichts, also VB. Dann: Gegner zahlt einen Teil und legt trotzdem gegen die gesamte Forderung Einspruch ein.
Wir haben wegen des gezahlten Teils die Sache für erledigt erklärt und ansonsten die Klage begründet, jetzt hat er - nach Klagebegründung - doch :shock: alles gezahlt - wie muss jetzt abgerechnet werden?
Gegenstandswert war aussergerichtlich 1.700,00, dann für das gerichtliche Verfahren 1.000,00 €. Stehen hier im Büro irgendwie auf dem Schlauch: Dass das außergerichtliche auf das Mahnverfahren angerechnet wird, ist klar. Aber das Mahnverfahren geht doch im gerichtlichen Verfahren auf, oder?
Katharina80
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#2

04.03.2008, 09:21

Du rechnest dann nur die Gebühren im Wert von € 1.000,00 auf die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren an... Da habt ihr ja nur einen Gegenstandswert von € 1.000,00, oder ist der Gegenstandswert höher im gerichtlichen Verfahren?
Sonja78
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#3

04.03.2008, 09:53

außergerichtlich:
GW: 1.700,00 €
1,3 GG Nr. 2300 VV RVG
Pauschale Nr. 7002 VV RVG
19 % USt Nr. 7008 VV RVG

Mahnverfahren:
GW: 1.700,00 €
0,35 VG Nr. 3305 VV RVG
i.V. m. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
Pauschale Nr. 7002 VV RVG (m.E. aus 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG)
19 % USt Nr. 7008 VV RVG

(VB ergangen? Wenn nicht, m.E. auch keine 0,5 VG Nr. 3308 VV RVG)

gerichtliches Verfahren
GW: 1.000,00 €
0,95 VG Nr. 3100 VV RVG
i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG (1,3 - 0,35)
zzgl. weiterer Gebühren etc.

So würde ich es mal versuchen...
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Rehlein39
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#4

04.03.2008, 09:56

Nein, Gegenstandswert ist im gerichtlichen Verfahren niedriger. Also ich rechne die Geschäftsgebühr auf die Gebühr im Mahnverfahren an und diese dann (nach geringerem Streitwert) auf die Verfahrensgebühr?
Katharina80
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#5

04.03.2008, 09:59

Ja, du rechnest nur eine 1,0 Gebühr auf GW € 1.000,00 auf die 1,3 Gebühr auf GW: € 1.000,00 an
Katharina80
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#6

04.03.2008, 10:01

Ich mache es auch anders als sonja78. Ich mache sozusagen drei getrennte Rechnungen (außergerichtlich, MB/VB und gerichtlich) und rechne dann jeweils an... Bei MB die 0,65 und bei gerichtlich 1,0...

Macht aber glaube ich jeder etwas anders...
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