Erklärung 0,65 und 0,8er Geb.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
silvisunshine
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#1

02.12.2008, 16:21

Mit der 0,8er VG ist immer nur die Gebühr für den Mehrvergleich (=Mehrwert??) gemeint; oder gibt es da noch was Anderes o. Ähnliches?

Die 0,65er Geb. bedeutet die hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr? Und auch nur bzgl. der Geschäftsgeb., oder auch aber noch eine andere Bedeutung?

Danke
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#2

02.12.2008, 16:25

verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht ja die 0,8 Vg ist z.B. für Mehrvergleich und die 0,65 VG ist die angerechnete VG
gkutes

#3

02.12.2008, 16:32

die 0,8 er Gebühr ist die Verfahrensgebühr nach 3101 VV RVG

und 0,65 bleibt übrig, wenn eine 1,3 GG angefallen ist, und die dann auf die 1,3 VG angerechnet wird
silvisunshine
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#4

02.12.2008, 21:15

Ein herzliches Dankeschön.

1.
Fällt die 0,8er VG in der Praxis im Familienrecht eher recht oft an, oder kommt sie nur selten zum Einsatz; mal so vom allgemeinen Erfahrungswert her?

2.
Was ist zu beachten, wenn ich im Verbund abrechnen soll?

Danke u. allgemein einen schönen Abend noch.
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#5

03.12.2008, 10:30

1. das kann man so nicht beantworten, sie fällt eigentlich nur an, wenn nicht rechtshängige Sachen protokolliert werden. Einige einigen sich mit Hilfe einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, einige lassen diese Sachen (Unterhalt, SOrgerecht etc..) bei der Scheidung mit protokollieren.

PS: bist du eigentlich Lehrling?
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#6

03.12.2008, 19:44

Komme mir manchmal so vor, ja. Als Lehrling hat man aber jmd. zum Fragen an der Hand. - Bin erst vor kurzem nach längerer Pause (und ohne RVG-Erfahrung, weder Theorie, noch Praxis) wieder in den Beruf zurückgekehrt.

Meine Frage nur deshalb, weil RA-Micro ja immer die 0,8er VG gleich vorschlägt. Von daher interessiert es mich, ob es eher seltenst vorkommt, diese Geb. mit aufzunehmen, oder doch fast regelmäßig vorkommt.
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#7

03.12.2008, 19:47

Frage an alle: Nehmt Ihr in der Praxis zur Festsetzung im PKH-Verfahren das Formular, welches RA-Micro vorschlägt, weiß die Nr. jetzt gerade nicht; oder fertigt Ihr den Antrag eher "manuell" ?
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#8

03.12.2008, 21:40

wo schlägt RA MIcro die Gebühr vor? meinst du eine Vorlage für Rechnungen? also du musst schon selbst mitdenken, das ist nur eine Vorlage, die beliebig geändert werden kann. Habe ich nur für Mahnverfahren angelegt

Formular, ist irgendwie noch so von früher drin.. find ich auch irgendwie für die besser, da haben sie gleich ihre anweisungen hinten drauf etc..
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#9

04.12.2008, 00:16

Na, dieses Formular, ähnlich wie das zur Beantragung der Beratungshilfe. Wenn man in RA-micro bei den Kosten/Gebühren bei der Auswahl der Anträge anklickt, erscheint als eines der Fenster dieses Formular für PKH-Antrag (oberer Teil Text, unterer Teil § und Gebührensätze angeführt, mittig und rechts dann die entsprechenden Spalten zum Eintragen der Gebühen). Kennt das keiner oder nutzt es nie?
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#10

04.12.2008, 10:21

axo, ja logisch nutze ich das, sagte ich ja bereits. Natürlich schlägt er das vor, weil das die gängigsten Gebühren sind, die so anfallen, was hat das mit Familiensachen zu tun, PKH bekommt man doch auch in anderen Sachen. Habt ihr zufällig noch die alten Durchschreibformulare? guck dir die mal an, dort stehen genau diese Gebühren bereits drauf, man muss eben nur noch die ausfüllen, die man "braucht"

wenn man dann doch andere Gebühren hat, muss man doch die Textvariante nehmne, weil die Gebühren nicht austauschfähig sind.
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