Erhöhungsgebühr Nr. 2500 VV RVG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Agi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 17.06.2009, 16:45
Wohnort: Duisburg

#11

14.07.2009, 08:44

jetzt bin ich total verwirrt :?
Benutzeravatar
lady_lydili
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 520
Registriert: 23.11.2006, 14:57
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Bayern

#12

14.07.2009, 09:06

man muss unterscheiden zwischen der geschäftsgebühr (die du dann halt gegenüber dem staat abrechnest) und der beratungsgebühr in höhe von 10,00 eur, die du vom mdt fordern kannst....
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_b_016.gif[/img][/url]
cointreau
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 28.12.2008, 19:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln

#13

23.11.2009, 21:26

*bump*

Das Thema finde ich wichtig. Sollte ruhig nochmal nach vorne geschoben werden .. :)

Mir hilfts jedenfalls für drei Abrechnungen, die ich morgen machen werde ..
;-D
Demons are prowling everywhere, nowadays. I'll send them howling, I don't care, I got ways.
Antworten